Die Schweizer KMU sind sehr stark im internationalen Geschäft verflochten. Gemäss einer Studie der Credit Suisse üben 69 Prozent aller KMU eine direkte oder indirekte grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit aus. Die jüngste Studie des European Manufacturing Survey Schweiz nennt die Wettbewerbsfaktoren Kosten, Qualität, Flexibilität sowie Markt- und Kundennähe als häufigste Gründe für die Internationalisierung. Die Verlagerung der Produktion in den Euroraum dient den produzierenden Unternehmen seit der Freigabe des Euro-Franken-Wechselkurses im Januar 2015 zudem geradezu als Kostenbremse.
Dabei führen viele Wege über die Grenze: über eine Kooperation mit einem im Ausland lokal verankerten Partner, über die Akquisition eines lokalen Unternehmens oder über den Aufbau einer eigenen Niederlassung oder Fertigung. Damit die Produktion jenseits der Grenze aber auch ebenso gut ist wie im Inland und die sprichwörtliche Schweizer Qualität nicht sinkt, müssen Schweizer KMU im Ausland vor Ort dafür sorgen, dass Firmenkultur und Qualitätsansprüche die gleichen bleiben – ob das Produkt nun im Rheintal, in Ostdeutschland, Warschau oder in Shen-yang gefertigt wird.
Die meisten im Ausland tätigen Schweizer KMU entsenden daher ihre bewährten Mitarbeitenden aus der Schweiz an die neuen Standorte im Ausland, entweder dauerhaft, für eine befristete Zeit oder in einem regelmässigen Turnus. Beide Varianten ziehen eine ganze Reihe steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragen mit sich, die vom entsendenden Unternehmen geregelt werden müssen.