Finanzen & Vorsorge

Altersvorsorge

Die Zukunft der Pensionskassen

Die Pensionskassenlandschaft in der Schweiz späht nach der letzten Strukturreform auf die nächste grössere Herausforderung. Der Bundesrat und das Parlament beraten bereits über die Altersvorsorge 2020.
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Viele Änderungen, die bereits vollzogen worden sind, betreffen die Transparenz und die Kontrolle über die Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Ein wichtiger Punkt, der auch immer wieder für eine gewisse politische Brisanz sorgt, ist die Diskussion über den Umwandlungssatz und die vorgegebene Min­destverzin­­s­ung. Diese Themen sollen nun die Kernpunkte der bevorstehenden Altersvorsorge 2020 werden.

Längere Pensionszeiten

An und für sich sind der Umwandlungssatz wie auch die Mindestverzinsung an marktwirtschaftliche Umstände gebunden, die eigentlich keine politische Diskussion verträgt. Es ist eine Tatsache, dass sich die demografischen Verhältnisse im Laufe der Zeit stark verändert haben. So rechnete man bei der Einführung des BVG im Jahre 1985 mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung nach einer Pensionierung im Alter 65 von zehn Jahren. In diesen zehn Jahren sollte durch den Umwandlungssatz die Rente anhand des geäufneten Kapitals ausreichen, ohne dass die Vorsorgeeinrichtung nach dem Verzehr noch selbst tief in die Tasche greifen musste. Die Lebenserwartung hat sich in dieser kurzen Zeit stark verändert. Gerade in der Schweiz mit einem ausgezeichneten Gesundheitssystem wird heute ein Durchschnittsalter von einheitlich 82,8 Jahren erreicht. Dies führt nicht nur zu einer längeren Pensionszeit, sondern auch zu einer grossen Herausforderung für die Pensionskassen, welche die Renten lebenslänglich ausbezahlen müssen.

Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule soll einer Verwässerung der persönlichen Kapitalien während der Sparzeit im Berufs­leben vorbeugen. Arbeitnehmer sparen zusammen mit ihrem Arbeitgeber ausschliesslich für sich selber und können ihren Sparprozess auf dem jährlich zugestellten Versicherungsausweis ihrer Pensionskasse beobachten. Das Endaltersguthaben wird anschliessend mit dem Umwandlungssatz multipliziert, welches die jährliche Altersleistung ergibt.

Nötige Kapitaltransaktionen

Dies, sofern man sich nicht für den Kapitalbezug entschlossen hat. Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent, welcher im Moment gilt, kann aber der veränderten Demografie, dem Älterwerden der Bevölkerung, keine Rechnung mehr tragen. Somit kommt es bei einigen Pensions­kassen bereits jetzt zu den nötigen Ka­pitaltransaktionen von der Aktiv- zur Passivseite, um die Renten tragen zu können. Die Erwerbstätigen müssen folglich die Renten der Pensionierten mitfinanzieren, was dem Kapitaldeckungsverfahren widerspricht.

Lösungsansätze

Damit die Pensionskassen und allgemein die 2. Säule gesund bleiben und ihrem ursprünglichem Zweck weiter dienen können, muss die Diskussion über Lösungsansätze stets mit Nachdruck geführt werden. Im Moment zeichnen sich folgende Lösungsansätze ab, damit keine Leistungseinbussen für kommende Generationen zu verzeichnen sind. Das Pensionierungsalter von Mann und Frau soll vereinheitlicht werden und durch die höhere Lebenserwartung auf 65 Jahre angehoben werden. Zudem ist vorgesehen, den Umwandlungssatz auf sechs Prozent zu reduzieren.

Um eine Einbusse bei den Renten zu vermeiden, soll der Koordinationsabzug auf 25 Prozent des AHV-Jahreslohnes gesenkt und die Eintrittsschwelle angepasst werden. Weiter wird beabsichtigt, die Sparbeiträge, die paritätisch durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitnehmers einbezahlt werden und im Verhältnis zum Jahreslohn stehen, zu erhöhen.

Dies führt aber auch zu einer grösseren Belastung bei den Lohnabzügen jedes Einzelnen und kann sich gerade in Lebenssituationen wie bei der Gründung einer Familie empfindlich auswirken. Zusätzlich zu diesen Vorschlägen sollte auch die Möglichkeit von Ein­käufen weiter ausgebaut werden, die wie­derum dazu führen, dass das Endalterskapital erhöht wird.

Auf Praxistauglichkeit prüfen

Es gibt eine Fülle von weiteren Vorschlägen, die aber sorgfältig auf ihre Praxis­tauglichkeit geprüft werden müssen. Auch die bereits erwähnte Problematik des Umwandlungssatzes muss möglichst emotionslos betrachtet werden. Denn der Umwandlungssatz ist eine versicherungsmathematische Zahl, welche unsere Alters- und Marktentwicklung beschreibt und sollte darum eigentlich kein Politikum sein. Letztendlich ist aber jeder einzelne Mensch in der Schweiz als versicherte Person in diesen Entscheidungsprozess miteinbezogen. Auch die Vorlagen zur Altersvorsorge 2020 werden schlussendlich durch das Schweizer Stimmvolk entschieden. Und da es sich um einen Eckpfeiler unseres Sozialsystems handelt, welcher auch die kommenden Generationen betrifft, ist es umso wichtiger, dass die ganze Bevölkerung die verschiedenen Faktoren zur Mei­nungs­bildung kennt.