Revisionsstellen werden regelmässig mit der Prüfung von Informationen beauftragt. Oft handelt es sich dabei um die Prüfung von Finanzinformationen, welche vom Ersteller nach einer definierten Norm erstellt und von der Revisionsstelle auf Einhaltung dieser Norm überprüft werden. Das bekannteste Beispiel ist die Prüfung der Jahresrechnung eines Unternehmens durch eine Revisionsstelle. An die Revisionsstelle werden verschiedene Anforderungen gestellt. Sie muss unter anderem vom zu prüfenden Unternehmen unabhängig sein. Die Unabhängigkeit bietet Gewähr für eine einwandfreie Prüfung und letztlich für die Glaubwürdigkeit des Berichtes. Im folgenden Beitrag wird dargelegt, weshalb diese Unabhängigkeit auch im KMU-Bereich wichtig ist.
Der gesetzliche Auftrag
In der Schweiz sieht das Gesetz vor, dass alle Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden eine Revisionsstelle bestimmen müssen. Die Schweiz unterscheidet zwischen eingeschränkter Revision (bis 40 Mio. CHF Umsatz) und ordentlicher Revision. Es gibt eine Handvoll Unterschiede zwischen den beiden Revisionsarten; einer der wichtigsten Unterschiede ist die Prüfungstiefe: Bei der ordentlichen Revision wird umfassender geprüft als bei der eingeschränkten Revision. Bei beiden Revisionsarten überprüft die Revisionsstelle den von der Unternehmensleitung erstellten Jahresabschluss auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Dies gilt für börsenkotierte Gesellschaften gleichermassen wie für KMU.
Im Anschluss an diese Überprüfung erstattet die Revisionsstelle einen Bericht zuhanden des obersten Organs des Unternehmens – in der Regel an die Generalversammlung – und nimmt Stellung zum Ergebnis der Überprüfung. Die Generalversammlung, sprich die Inhaber des Unternehmens, können sich dank des Berichtes der Revisionsstelle auf die präsentierten Zahlen verlassen. Der Bericht dient der Glaubwürdigkeit der präsentierten Jahresrechnung.
Neben den Inhabern haben auch andere Stakeholder ein Interesse an der Prüfung und dessen Ergebnis, so zum Beispiel Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten. Sie haben zwar oft keine Berechtigung zum direkten Einblick in die Jahresrechnung und den Bericht der Revisionsstelle. Dennoch bietet die Überprüfung durch die Revisionsstelle ein gewisses Mindestmass an Gewähr dafür, dass sich die Unternehmensleitung an die gesetzlichen Regeln hält. Schliesslich sind externe Geldgeber wie beispielsweise Bankinstitute an der Prüfung interessiert – ein Bankdarlehen wird in der Regel nur gegen Vorweisung einer geprüften Jahresrechnung gewährt. Und letztlich hat der Staat, insbesondere die Steuerverwaltung, ein Interesse an der Prüfung, um eigene Kontrollen reduzieren zu können.
Die Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle gilt bei Wirtschaftsprüfern als fundamentaler Grundsatz, als unbestrittene Voraussetzung für eine objektive, unvoreingenommene Prüfung der Finanzinformationen. Der Bericht einer nicht unabhängigen Revisionsstelle gilt als wertlos. Ganz zu schweigen davon, dass dies gesetzlich verboten wäre. Ist die Revisionsstelle nicht unabhängig, darf sie den Auftrag nicht annehmen.
In der Frage der Unabhängigkeit wird zwischen der inneren und der äusseren Unabhängigkeit unterschieden. Die innere Unabhängigkeit ist eine Frage der persönlichen Einstellung der prüfenden Person zum Unternehmen. Sie ist von aussen jedoch nicht messbar. Die äussere Unabhängigkeit ist für Dritte erkennbar und wird mit gesetzlichen und beruflichen Vorgaben konkretisiert. Sie ist messbar. So gilt beispielsweise der Bruder des Hauptaktionärs als nicht unabhängige Person und darf daher nicht als Revisor für die Gesellschaft seines Bruders tätig sein. Ebenso wenig darf der Prüfer nicht gleichzeitig Einsitz nehmen im Verwaltungsrat des zu prüfenden Unternehmens oder sich finanziell an der Gesellschaft beteiligen. Diese Vorgaben dienen der Messbarkeit des Kriteriums der Unabhängigkeit und sind letztlich auch ein Schutz für die Revisionsstelle.