Schweizer Vorsorgeeinrichtungen suchen vermehrt nach Lösungen, ihre Abhängigkeit von den Finanzmärkten zu reduzieren und die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern zu verringern. Dies ist aufgrund der demografischen Veränderung und des Niedrigzinsumfeldes ein notwendiger Schritt. Im Zuge dazu sorgte die Pensionskasse der SBB für Aufsehen. Denn die Vorsorgeeinrichtung prüfte den Wechsel in ein variables Rentenmodell und löste damit eine öffentliche Debatte aus. Einige Einrichtungen wie die PwC-Pensionskasse oder die Vorsorgestiftung der Pensionskasse Energie haben derweil bereits solche Modelle mit variablen Renten eingeführt.
Bei einer Umstellung in ein flexibles Modell gilt es wichtige Voraussetzungen zu berücksichtigen sowie die Vor- und Nachteile genau abzuwägen. Wichtig ist es, dass für die aktuellen Herausforderungen kassenspezifische Lösungen gefunden werden.
Rahmenbedingungen
Die vergleichsweise hohe Verzinsung der Altersguthaben von Rentnern (im Durchschnitt 3,0 bis 3,5 Prozent) sowie der noch immer zu hoch angesetzte Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf das BVG-Obligatorium sind dafür verantwortlich, dass die Verpflichtungen gegenüber den Pensionierten zu tief ausgewiesen werden und eine Umverteilung von aktiven Beitragszahlern zu Rentnern stattfindet. Zudem werden die Sparkapitalien der aktiven Versicherten in der Regel tiefer verzinst als Kapitalien der Rentner, obwohl die Gelder mit der gleichen Anlagestrategie angelegt werden. Dies ist eine weitere Ungleichbehandlung, welche es zu reduzieren gilt.
Die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz sind sogenannte umhüllende Kassen und erbringen überobligatorische Leistungen. Bei diesen sind Abweichungen von den Vorgaben im BVG-Obligatorium dann erlaubt, wenn die Mindestleistungen erfüllt werden. Gemäss der letzten «Complementa Risiko Check-up»-Umfrage befinden sich lediglich 44 Prozent des Vorsorgekapitals im obligatorischen Teil. Somit ist mehr als die Hälfte des Vorsorgekapitals für überobligatorische Leistungen bestimmt. Deshalb ist bei den meisten Pensionskassen genügend Spielraum für eine Flexibilisierung der Rentenversprechungen vorhanden. Neue Rentenmodelle wie das variable Rentensystem dürfen nur für neu entstehende Renten Anwendung finden. Laufende Renten dürfen nicht verändert werden. Die Wirkungen von neuen Modellen bei Vorsorgeeinrichtungen zeigen sich demnach erst in der langen Frist.
Keine Schweizer Eigenheit
Flexible Rentensysteme (Variable Annuities) hatten ihren Ursprung im angelsächsischen Raum. Neben den USA und UK ist dieses Rentenmodell insbesondere in Kanada sehr verbreitet. Es gewann auch in Japan zunehmend an Bedeutung. 2006 ist diese Form der Altersvorsorge zum ersten Mal in Deutschland eingeführt worden. Beim System der Variable Annuities wird dem Versicherten zum Ende der Akkumulationsphase eine Minimalzahlung garantiert. Ob die Rente aber über dem Minimalbetrag zu liegen kommt, hängt von der Performance des angelegten Kapitals ab.
Auch in der Schweiz sind solche Modelle bereits Realität, zum Beispiel bei der Pensionskasse der PwC oder bei der PKE Vorsorgestiftung Energie. Dem Modell der PKE liegt eine Zielrente von 100 Prozent zugrunde und ein variabler Teil von +/- 10 Prozent, welcher in Abhängigkeit zum Deckungsgrad steht. Fällt der Deckungsgrad unter 100 Prozent, wird die Altersrente der Versicherten nach unten angepasst. Wohingegen bei einer Deckung über 100 Prozent die Rente nach oben
angeglichen wird.
Das Modell der PwC Pensionskasse berücksichtigt bei der Regulierung der Rentenhöhe die Einnahmen- und die Ausgabenrechnung. Erreicht die Rendite der Pensionskasse die durchschnittliche Soll-Rendite, bleiben die Leistungen grundsätzlich konstant. Wird die Soll-Rendite nicht erreicht, muss im schlimmsten Fall die Rente auf rund 90 Prozent gekürzt werden. Bei positivem Verlauf wird der Bonusteil erhöht, es besteht keine Obergrenze.