Ein schlagkräftiges KMU-Verwaltungsratsgremium zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass eine produktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung gestaltet wird. Der VR ist das strategische Organ von KMU und somit für die Entwicklung der Strategie und die Kontrolle der Umsetzung zuständig. Die operative Geschäftsführung wird an die Geschäftsleitung delegiert.
Erwartungsklärung lohnend
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit lohnt es sich, dass die Geschäftsleitung wie auch der Verwaltungsrat und der Verwaltungsratspräsident (VRP) ihre Erwartungen an die jeweiligen Personen offenlegen und miteinander klären. Laut einer Studie der Universität St. Gallen sehen Geschäftsführer den VRP vor allem als Visionär, Strategen, Ethiker, Coach, Netzwerker, Repräsentanten und Konfliktlöser. Sie betonen auch, dass die zeitliche Verfügbarkeit der Verwaltungsräte zentral ist.
Zur Erwartungsklärung gehört, dass auch die Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsführung, des VR und des VRP geklärt werden. Ein Organisationsreglement hilft, dies auch formal festzulegen. Für den VRP besteht ein Spannungsfeld zwischen Nähe und Distanz zur Geschäftsführung. Es gilt die Verantwortung wahrzunehmen, ohne den Handlungsspielraum der Geschäftsführung zu stark einzuschränken. Folgende Fragen sind deshalb zentral, die von VRP, VR und Geschäftsführung diskutiert werden sollten:
- Wie oft treffen / hören sich der VRP und der CEO?
- Wer übernimmt welche Kommunikation innerhalb und ausserhalb der Firma?
- Welches Reporting ist für den VR zielführend?
- In welchen Abständen folgen die Informationen für den VR und welchen Detaillierungsgrad weisen sie auf?
- Bei welchen Gesprächen mit Stakeholdern soll der VRP involviert werden?
- Wie intensiv wird die Aufsichtsfunktion des VRP gegenüber der Geschäftsführung gelebt?
- Welche Anträge sollen im VR und welche in der GL diskutiert werden?
- Werden vom Verwaltungsrat Ausschüsse gebildet für die Vorbereitung und Ausführung der VR-Beschlüsse oder für die Überwachung seiner Geschäfte?
Regelung der Zusammenarbeit
Die Abgrenzung und die Regelung der Kompetenzen von VR und GL werden formal im Organisationsreglement und oft noch detaillierter im Funktionendiagramm festgehalten. Im Organisationsreglement werden etwa die folgenden Aspekte geregelt:
- Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben. Das heisst: Für welche Beschlüsse ist der VR verantwortlich?
- Rechte und Pflichten des VR
- Berichterstattung der Geschäftsführung
- Ausstand bei möglichen Interessenskonflikten
- VR-Sitzungsrhythmus mit Themenschwerpunkten übers Jahr verteilt (oft tagt der VR mind. vier Mal jährlich)
- Beschlussfähigkeit und -fassung (z. B. Möglichkeit von Zirkularbeschlüssen, Online-Durchführungen und Telefonkonferenzen)
- Regelung der internen und externen Kommunikation
- Bildung von Ausschüssen des VR
Der VR erlässt das Organisationsreglement und überprüft es regelmässig in Bezug auf Änderungen.