BIM ist die Abkürzung für Building Information Modelling. Gemäss Merkblatt «SIA 2051:2017 Building Information Modelling (BIM)» stellt BIM eine Methode dar, welche digitale Bauwerksmodelle nutzt. Modelle sind dabei Informationsdatenbanken rund um das Bauwerk und seine unmittelbare Landschaft. Die BIM-Methode unterstützt die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen allen Akteuren über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks.
Phasengerechtes Arbeiten
Im SIA-Verständnis geht es bei der BIM-Methode nicht darum, ein Bauwerk möglichst detailliert digital abzubilden. Vielmehr basiert die BIM-Methode auf der Idee, Daten entsprechend der jeweiligen Projektziele aufzubereiten, zu nutzen und weiteren Projektpartnern zur Verfügung zu stellen. Die dahinterstehenden Datenmodelle erlauben, sofern richtig angewendet, das phasen- und adressatengerechte Arbeiten. Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) beschreibt die BIM-Methode als vollständige Digitalisierung der Planungs-, Ausführungs-, Nutzungs- und Rückbauphase von Bauwerken. Kernstück ist ein digitales Modell des geplanten Gebäudes, mit dem alle Informationen zu den Bauteilen verknüpft sind, um das Bauwerk zu errichten, zu betreiben und am Ende des Produktlebenszyklus zu entsorgen beziehungsweise Materialien wiederzuverwenden.
BIM-Methode und Datenschutz
Die BIM-Methode beinhaltet somit eine umfangreiche Sammlung digitaler Daten in Bezug auf den gesamten Lebenszyklus des betroffenen Bauwerks. Dabei stellen Daten Darstellungen und Angaben über Sachverhalte und Vorgänge dar, die in der Form bestimmter Zeichen und Symbole auf bestimmten Datenträgern existieren (de.wikipedia.org/wiki/Information#Verwandte_Begriffe, zuletzt besucht am 19.4.2021).
Bei digitalen Daten sind diese beispielsweise auf einer Festplatte gespeichert. Aus Daten können Informationen gewonnen werden. Informationen stellen zweckgebundenes Wissen dar, das man beim Handeln im Hinblick auf gesetzte Ziele benötigt. Anhand gleicher Daten können unterschiedliche Informationen gewonnen werden. Die Begriffe Information und Daten sind also eng miteinander verwandt, jedoch nicht deckungsgleich (de.wikipedia.org/wiki/Information#Verwandte_Begriffe, zuletzt besucht am 19.4.2021). In Bezug auf die rechtliche Qualifikation der Daten stellt sich die Frage, wem diese gehören und, wie diese rechtlich geschützt sind. Bei Personendaten – damit sind alle Angaben gemeint, welche sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (Art. 3 lit. a DSG) – kann primär auf das Bundesgesetz über den Datenschutz verwiesen werden. Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden.
Technische Daten
In Bezug auf die BIM-Methode sind aber etliche technische Daten, welche keine Personendaten darstellen, von Bedeutung. Diese werden nicht vom DSG erfasst. Daten stellen auch keine Sache im Rechtssinne dar, da es ihnen gemäss herrschender Rechtslehre an der vorausgesetzten Körperlichkeit fehlt. Eine Sache kann daher nur ein materieller, massenbehafteter Gegenstand sein. Bei Daten ist dies nicht gegeben, daher gibt es gemäss herrschender Rechtslehre auch kein Eigentumsrecht an Daten (siehe hierzu Gianni Fröhlich-Bleuler, Eigentum an Daten?, in: Jusletter 6. März 2017, S. 5). Technische Daten geniessen jedoch in gewissem Umfang urheberrechtlichen Schutz. Daten und Datensätze als Teile des Werkes können urheberrechtlichen Schutz geniessen, wenn sie geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter sind (Art. 2 Abs. 4 URG). Nicht geschützt sind aber blosse Tatsachen, wie Labor- und Forschungsdaten sowie Messergebnisse, tatsächliche Ereignisse und Nachrichten, Daten zur physikalischen Umwelt oder Naturerscheinungen (siehe hierzu Gianni Fröhlich-Bleuler, Eigentum an Daten?, in: Jusletter 6. März 2017, S. 4). Aufgrund der dargestellten rechtlichen Situation im Umgang mit Daten ist es auf jeden Fall empfehlenswert, bei der Anwendung der BIM-Methode zusammen mit den Vertragspartnern den Umgang mit den Daten zu klären.