Für das kommende Jahr und darüber hinaus wurden eine ganze Reihe von Revisionen gesetzt oder angekündigt. Ein Überblick.
Diverse
Der Bundesrat hat entschieden, den vom Parlament beschlossenen indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Geändert werden das Kartellgesetz sowie das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Vor allem gibt es neue Regelungen für relativ marktmächtige Unternehmen, von denen ein oder mehrere andere Unternehmen in einer Weise abhängig sind, dass für sie keine ausreichenden und zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf andere Unternehmen auszuweichen.
Weiter wird im UWG privates Geoblocking durch Unternehmen grundsätzlich als unlauter und somit als unzulässig qualifiziert. Demnach soll im Fernhandel (Internet, Telefon, Katalog) eine Diskriminierung von Schweizer Nachfragern bei Preisen oder Zahlungsbedingungen grundsätzlich nur noch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich sein. Die neue Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) konkretisiert die neuen Gesetzesbestimmungen (Artikel 964quinquies Absatz 2, 3 und 4 und Art. 964sexies Absatz 4 OR). Damit wird der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative umgesetzt.
Geplant ist ein Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG). Regulierungen, die Unternehmen stark belasten, sollen im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden. Dafür ist eine Verfassungsänderung notwendig.
Die Verordnung 1 und 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1 und ArGV 2) werden geändert. Die Revision zielt vor allem darauf ab, die Anwendung des Gesetzes zu vereinfachen, um den Schutz der Angestellten besser zu gewährleisten. Weiter geht es um Bewilligungen von Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen wird klarer geregelt.
Das revidierte Erbrecht wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen, insbesondere der Pflichtteil für Kinder wurde reduziert. Um bei der erbrechtlichen Übertragung eines Unternehmens weitere Stolpersteine zu beseitigen, will der Bundesrat die Unternehmensnachfolge mit weiteren erbrechtlichen Massnahmen zusätzlich erleichtern. Er hat dazu eine separate Vorlage erarbeitet.
Höhere Liquidität für Banken
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 30. September 2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die Revision soll sicherstellen, dass systemrelevante Banken ausreichend Liquidität halten. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Januar 2022.
Im neuen Regulierungskonzept decken die Grundanforderungen gewisse Risiken ab, die in den für alle Banken geltenden Bestimmungen zu wenig berücksichtigt sind. Die FINMA kann zusätzlich institutsspezifische Zuschläge erheben. Massnahmen wie beispielsweise der Verkauf marktgängiger Wertpapiere, mit denen eine Bank während einer Krise Liquidität beschaffen kann, sollen bis zu einer Obergrenze angerechnet werden können. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können die Liquiditätsanforderungen auch durch eine kantonale Staatsgarantie oder einen ähnlichen Mechanismus erfüllt werden.
Globale Mindestbesteuerung
Das Inclusive Framework der OECD mit 140 Mitgliedländern, darunter die Schweiz, hat die Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert. Bei der globalen Mindestbesteuerung soll ein Satz von 15 Prozent gelten. Unilaterale Digitalsteuern sollen verbindlich abgeschafft werden. Überdies ist eine gestaffelte Einführung der Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen.
Weitere für die Schweiz wichtige Punkte sind noch offen und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Nicht nur Schweizer Politiker kritisieren den Zeitplan der OECD, der nationale Gesetzgebungsprozesse zu wenig respektiert. Es wird für die Schweiz nicht möglich sein, die neuen Regeln auf das von der OECD vorgesehene Jahr 2023 einzuführen. Aber eine rechtzeitige Vorbereitung ist den Unternehmern zu empfehlen.
Parallel zu den weiteren Arbeiten der OECD erarbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, Wirtschaft und Wissenschaft bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat, welche den Unternehmen weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum bieten und international akzeptiert sind.
Neue Tonnagesteuern
Die Tonnagesteuer auf Seeschiffen ist international breit akzeptiert und namentlich in der Europäischen Union weit verbreitet. Die Einführung auch in der Schweiz soll für Schifffahrtsunternehmen gleich lange Spiesse im Wettbewerb schaffen. Der Tonnagesteuer unterstellt werden können ausschliesslich Seeschiffe für Güter- und Personentransport, Rettungs- und Unterstützungsdienste, Kabel- und Rohrverlegung, Errichtung von Offshore-Bauwerken und wissenschaftliche Meeresforschung. Steuerpflichtig ist die Person, die das Schiff betreibt.
Durch eine Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer soll die Beteiligungsquote, ab der das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20 Prozent), auf 10 Prozent gesenkt werden. Die vorgängig im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung soll neu fünf (heute drei) Jahre gelten. Daraus ergibt sich eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Steuerbehörden.
Ein Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing ist geplant. Kantone, Städte oder Gemeinden sollen örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte, die eine Abgabepflicht vorsehen, durchführen. So werden Erkenntnisse zur gezielten Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr gewonnen. Der Bund soll Pilotprojekte finanziell unterstützen.