Grundsätzlich sind fast alle Autos, von Coupés und Sportwagen einmal abgesehen, für den Einsatz als Firmenfahrzeug geeignet. Aber leider gibt es in der Schweiz keine stichhaltige Statistik, die genauere Zahlen liefern würde. Seitdem die Amag (Audi, Seat, Skoda, VW sowie VW-Nutzfahrzeuge) vor einigen Jahren in das Flottengeschäft eingestiegen ist, sind die Business-Immatrikulationen in die Höhe geschnellt, der Marktanteil der Gruppe ist markant gestiegen. Das hat sogenannte Premiumanbieter (Volvo, Mercedes-Benz und BMW) gezwungen, mit attraktiven Flottenangeboten nachzuziehen. Mit 20 bis über 40 Prozent Rabatt können beispielsweise Grosskunden (ab zwölf Fahrzeugen auf einmal oder pro Jahr fünf Autos) rechnen.
Diese häufig sehr aggressiven Angebote lassen den Schluss zu, dass sich diese Fahrzeuge entsprechend schnell im Wert vermindern, sodass nach vier Jahren Laufzeit zumeist nicht mehr nach den gängigen Regeln abgerechnet wird. Opel – lange Zeit der führende Flottenanbieter – Renault und Ford holen sich ihre Flottenkunden bei Grosskonzernen, oft sogar länderübergreifend.
Grosszügige Rahmenabkommen
Sind die Mitarbeitenden eines KMU-Betriebs in einer Gewerkschaft Mitglied, können auch sie ihr Fahrzeug da und dort aus einer grossen Angebotspalette zu günstigen Konditionen auslesen. Dies, obwohl in der Garage eine Beratertätigkeit anfällt, um das richtige Fahrzeug (Ausstattung) für den Kunden zu definieren. Es gibt viele Organisationen, darunter auch Fachhochschulen, die mit einzelnen oder mehreren Importeuren ein Rahmenabkommen ausgehandelt haben, das die Berechtigten in die Lage versetzt, den fahrbaren Untersatz günstig anzuschaffen.
Carsharing und Mitgliedschaften
Besondere Verträge regeln auch die Fahrzeugbeschaffung, von Mietwagenfirmen, Carsharingunternehmen wie zum Beispiel Mobility und Taxihalter. Dadurch, dass der Importeur den Deal abschliesst, entlastet er den Handel auch beim Rücklauf der Fahrzeuge, die über verschiedene Kanäle veräussert werden.
Wer aus lauter «Gewohnheit» ein Mitglied bei einem Verkehrsclub (TCS, ACS) ist, sollte sich fragen, ob dies noch nötig ist. Denn bei den Neuwagen ist in der Regel eine Mobilitätsversicherung mit Assistance, Rücktransport, Ersatzwagen und vielem mehr für mehrere Jahre im Kaufpreis eingeschlossen. Da gilt es bloss, sich an die dort definierten Bestimmungen (etwa regelmässiger Service) zu halten. Nach Ablauf der Werksgarantie gibt es meist die Möglichkeit, noch ein bis vier Jahre gegen Bezahlung anzuhängen.
Finanzierungsplan erstellen
Auffallend war bei unseren Recherchen, dass leichte Nutzfahrzeuge durch den Importeuer zu extremen Günstigstpreisen direkt angeboten werden. Heisst nichts anderes, als dass der lokale Vertreter mehr oder weniger leer ausgeht. Die Flottenautos werden also auch als Mittel zur Marktüberflutung genutzt und damit soll der Marktanteil erhöht werden. Der lokale Markenhändler wird entsprechend freundlich auf den ersten Wartungsauftrag warten. Klar ist natürlich, dass die ehrlichste Variante, ein Fahrzeug anzuschaffen, nach wie vor die Bezahlung in bar ist. Da sind der Aufwand für die Beratung und die Garantieleistungen genau definiert. Selbstverständlich sind auch in diesem Falle Rabatte gang und gäbe, aber die Besitzverhältnisse sind anders. Während ein Miet- oder Leasingauto nie dem Benutzer gehört, hat das bezahlte Fahrzeug einen Inventarwert.
Zudem kann es so lange gefahren werden, bis sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Dies ist insbesondere bei Spezialfahrzeugen (Aufbauten/Einrichtungen) wichtig, da diese häufig nicht so viele Kilometer abspulen und zudem oft nur schwer einen Nachkäufer finden.