Nicht selten kommt es vor, dass man mit einem Mitarbeitenden einen Arbeitsvertrag für ein paar Monate abschliesst. Beispielsweise wenn ein Mitarbeitender bis zu seinem Studienanfang noch ein paar Monate jobben will oder wenn ein Arbeitgeber für ein Projekt zeitlich befristete Ressourcen benötigt. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen hat für beide Parteien den Vorteil, dass von Beginn weg klar ist, bis wann genau die Zusammenarbeit dauert und wann das Arbeitsverhältnis endet. Eine Kündigung muss nicht ausgesprochen werden, da der Endtermin klar vereinbart wurde.
Von einem befristeten Arbeitsverhältnis, das ohne vorangehende Kündigung endet, kann aber immer nur dann ausgegangen werden, wenn aus der Vereinbarung heraus klar ersichtlich ist, dass der Vertrag automatisch endet und dass die Beendigung eben gerade nicht vom Willen einer Partei abhängig ist. Der Endtermin muss eindeutig bestimmbar sein, sei es durch ein Datum oder durch eine konkrete Zielerreichung. Ist der Endtermin nicht klar bestimmbar, besteht das Risiko, dass das Arbeitsverhältnis als unbefristet qualifiziert wird, wonach für dessen Beendigung eine Kündigung erforderlich ist und die Rechtsfolgen einer Kündigung gelten.
Die Befristung
In der Praxis werden Verträge oft so ausgestaltet, dass einerseits eine zeitliche Komponente die Dauer regelt und andererseits aber auch eine Kündigungsmöglichkeit während der Dauer vorgesehen ist. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten nicht gekündigt werden kann, danach aber die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Hier liegt keine Befristung, sondern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Minimaldauer vor.
Ebenfalls keine Befristung im eigentlichen Sinn liegt vor, wenn in Personalreglementen festgehalten wird, dass beim Erreichen des ordentlichen Pensionsalters das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung automatisch endet. Auch das ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, in diesem Fall mit einer Maximaldauer. Es muss also unterschieden werden, ob bei einem Vertrag eine effektive Befristung vereinbart wurde (Beginn und Ende des Vertrages sind klar erkennbar) oder ob ein Vertrag mit einer bestimmten Dauer (minimalen oder maximalen) geschlossen wurde. Ein Vertrag mit bestimmter Dauer ist kein befristeter Vertrag und es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
Die Aneinanderreihung
Das Schweizer Recht erlaubt es grundsätzlich, im Anschluss an einen an sich befristeten Vertrag einen neuen befristeten Vertrag abzuschliessen. Mehrere befristete Verträge hintereinander abzuschliessen ist – entgegen einer weit verbreiteten
Meinung – nicht verboten. Unzulässig ist ein Kettenarbeitsvertrag allerdings dann, wenn dadurch eine Umgehungsabsicht respektive ein Rechtsmissbrauch einhergeht. Wenn es für die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge keinen sachlichen Grund gibt, dann liegt ein unzulässiger Kettenarbeitsvertrag vor. Ob sachliche Gründe für die Befristungen vorliegen, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Rechtsprechung sieht beispielsweise bei Berufssportlern, Lehrkräften oder auch Künstlern grundsätzlich einen sachlichen Grund für Befristungen als gegeben.
Wird die Arbeitstätigkeit zwischen den einzelnen Verträgen unterbrochen, zum Beispiel bei Saisonstellen, stellt sich regelmässig die Frage, ob das Arbeitsverhältnis mit jedem neuen Stellenantritt neu beginnt oder ob ab dem ersten Stellenantritt gerechnet werden muss. Auch hier wäre eine einfache, klare Regelung wünschenswert, es gibt sie aber leider nicht. Je kürzer der Unterbruch ist, desto eher muss von einem einzigen Arbeitsverhältnis ausgegangen werden. Die Dienstjahre werden also ab dem ursprünglichen Eintritt gezählt. Die Fortsetzung desselben Arbeitsverhältnisses bei Unterbrüchen ist übrigens unabhängig davon, ob die Verträge befristet oder unbefristet geschlossen werden, zu prüfen. Ein untaugliches Unterscheidungskriterium ist, ob der Mitarbeitende in der Zwischenzeit eine andere Stelle angetreten hatte oder nicht. Daraus kann nicht gefolgert werden, dass es sich um ein neues Arbeitsverhältnis handelt.