Für den Vertrag mit einem Personalvermittlungsunternehmen gilt Auftragsrecht nach OR Art. 394 ff. Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienstleistungen vertragsgemäss zu besorgen. Hingegen ist es ein Kennzeichen des Auftrags, dass der Beauftragte zwar eine qualifizierte Tätigkeit garantieren kann, hingegen nicht, dass diese erfolgreich ist. Im Fall der Personalvermittlung bedeutet das, dass das beauftragte Unternehmen geeignete Kandidaten sucht und den Kontakt zum Auftraggeber vermittelt. Hingegen ist der Vermittler nicht verantwortlich dafür, dass ein Arbeitsvertrag entsteht.
Qualitätsnachweise
Normalerweise verläuft eine Personalsuche folgendermassen: In umfassenden Gesprächen mit dem Kunden werden die persönlichen und beruflichen Anforderungen an einen neuen Mitarbeiter besprochen sowie die Verhältnisse im Unternehmen. Darüber wird ein Profil erstellt. Dabei ist nicht nur auf die fachliche Qualifikation der Kandidaten zu achten, sondern auch darauf, dass eine Person auch charakterlich zur Firmenkultur passt. Geeignete und interessierte Kandidaten werden auf einer sogenannten Shortlist festgehalten.
Der Personalvermittler informiert seine Kunden regelmässig über den Stand der Recherchen und präsentiert geeignete Kandidaten sofort. Der Kunde ist verpflichtet, den Personalvermittler über den Abschluss eines Arbeits- oder sonstigen Vertrages mit einem vermittelten Kandidaten spätestens am nächsten Arbeitstag zu informieren. Mit Vorteil wählt man eine Personalvermittlungsfirma, die auf die Branche der benötigten Führungs- oder Fachkräfte spezialisiert ist. Wenn eine internationale Suche notwendig sein sollte, sollte die Agentur über ein Netzwerk in den betreffenden Ländern verfügen. Zu überprüfen ist, ob die vermittelten ausländischen Angestellten über die nötigen Aufenthaltsbewilligungen verfügen.
Verschiedene Vermittler verfügen über Qualitätszertifikate, z. B. ISO 9001. Auf der Webseite der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) kann man ermitteln, über welche Zertifikate ein Unternehmen verfügt. Natürlich sind Zertifikate nicht das einzige Kriterium für Qualität, siehe Kastentext. Referenzen anderer Unternehmen können unter Umständen mehr aussagen.
Bei Personalvermittlungsunternehmen besteht die gängige Praxis, die Kunden zur Ausschliesslichkeit zu verpflichten. Der Kunde muss sich dann vertraglich damit einverstanden erklären, während der Dauer des Auftrages keinen anderen Beratungsunternehmen den Auftrag zur Suche nach den im Stellenprofil genannten Angestellten zu geben und selber keine Anzeigen für die betreffende Stelle zu publizieren.