Die Vielfalt von Personalreglementen ist gross. Es gibt kurze, lange, komplizierte, verständliche, sinnvolle, fragwürdige, aktuelle und veraltete. Allgemein hinken Reglemente oft der Unternehmensentwicklung hintendrein. Ein Unternehmen verändert sich, damit auch die Anforderungen an die Arbeitnehmenden sowie an die Beschäftigungsformen. Reglemente sind im Idealfall auf die Unternehmensstrategie abgestimmt und die vertragliche Niederschrift der tatsächlichen Zusammenarbeit. Steht ein Unternehmen vor einer Restrukturierung oder vor einer Neupositionierung und trifft es dabei Entscheidungen, welche direkt auch die Arbeitnehmenden treffen, so müssen die arbeitsrechtlichen Vertragsgrundlagen zwangsläufig überarbeitet werden.
Ausdruck der Kultur
Personalreglemente sagen viel, sehr viel über ein Unternehmen aus. Sie sind die Handschrift, aus der man die Unternehmenspersönlichkeit und -kultur ablesen kann. Das Gesamtbild zählt. So sind nicht nur der Inhalt, sondern auch die Form, die Sprache und die Art der Inkraftsetzung eines Personalreglements von Bedeutung. Will ein Unternehmen selbstverantwortliche, initiative und agile Mitarbeitende, wird es wohl kaum ein Reglement in der Dicke eines Taschenbuchs besitzen, sondern die Vertragsregeln auf das Wesentliche beschränken. In einem verlässlichen Arbeitsumfeld bleiben auch die Anstellungsbedingungen über einen gewissen Zeitraum bestehen und werden nicht alle paar Monate abgeändert oder ergänzt. Will man ein Reglement überarbeiten oder ein erstes erstellen, so müssen auch dabei die Strategieüberlegungen einfliessen und das Regelwerk auf die Zukunft ausgerichtet sein.
Das sollte geregelt sein
Einer der wichtigsten Punkte, der ein Personalreglement regeln sollte, ist die Frage der Überstunden. Überstunden sind jene wöchentlich gearbeiteten Stunden, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Die nächsthöhere Grenze ist jene der Überzeit, welche das Arbeitsgesetz (ArG) vorgibt. Was mit den geleisteten Stunden zwischen der wöchentlichen Arbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit geschehen soll, muss geregelt werden, will man sie nicht zuschlagspflichtig auszahlen. Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich grosse Vertragsautonomie offengelassen, diese muss man mit einer schriftlichen Regelung nutzen, ansonsten greift die für Arbeitgeber unvorteilhafte gesetzliche Regelung nach Obligationenrecht.
Ganz allgemein stellt sich die Frage, welches Arbeitszeitmodell ein Unternehmen wählt. Soll allenfalls ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt werden, um Schwankungen der Arbeitsbelastung ausgleichen zu können? Soll Vertrauensarbeitszeit gelten, wonach die Stundenerfassung wegfällt? Immer häufiger werden neue Arbeitsmodelle geschaffen, die verschiedene vertragsrechtliche Fragen aufwerfen. Genau hier ermöglicht ein Personalreglement eine einheitliche klare Regelung, wobei die Neueinführung von zusätzlichen Arbeitsformen nicht allein mit einem Reglement abschliessend erklärt werden kann. Das Reglement bildet immer nur die vertragsrechtliche Grundlage, Erklärungen und Beispiele müssen aber zusätzlich erfolgen.
Neben dem zentralen Bereich der Arbeitszeit werden in einem Reglement üblicherweise Kündigungsfristen, Ferien, Freitage (z.B. Eheschliessung, Umzug, Tod eines Angehörigen) sowie Krankheit und Unfall geregelt. Kein Reglement, auch nicht ein 100-seitiges, vermag alle Situationen des realen Lebens zu regeln. Daher sollte man nur das Nötigste definieren. KMU haben den grossen Vorteil, dass sie die Arbeitsbedingungen pragmatisch regeln können. Da schauen Grossunternehmen oftmals etwas neidisch zu KMU rüber und wünschten sich nicht selten, abgespeckte Reglemente, die verständlich sind und gelesen werden. Auch lohnt es sich, Reglemente alle paar Jahre zu überprüfen und zu hinterfragen, ob sie so noch richtig sind. Die in der Zwischenzeit aufgekommenen Fragen können dann bei einer Überarbeitung herangezogen und das Reglement in diesen Punkten angepasst werden.