Die Pauschalbesteuerung gilt nur für eine ausgewählte Gruppe von Privatpersonen. Anrecht darauf haben im Allgemeinen nur vermögende Nicht-Schweizer Bürger mit steuerlichem Wohnsitz und keiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Aus technischer Sicht wird für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage auf die Lebenshaltungskosten abgestellt – nicht auf das Einkommen, wie üblicherweise. Expertinnen und Experten sprechen daher von der «Besteuerung nach dem Aufwand». Die massgebenden Lebenshaltungskosten als Grundlage werden regelmässig in einem Ruling mit den kantonalen Steuerbehörden festgelegt, was die Betroffenen administrativ erheblich entlastet.
Sondersteuerregime
Es ist eine Tatsache, dass die Pauschalbesteuerung Steuerpflichtige ungleich behandelt. Allerdings wird sie als standortpolitisches Instrument verstanden und aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung gerechtfertigt. Vermögende ausländische Personen mit mehreren Wohnsitzen tätigen in der Regel hohe Investitionen in der Schweiz und kurbeln so auch den Konsum an. Gemäss einem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2010 sind mit diesem Sondersteuerregime bis zu 22 000 Arbeitsplätze verbunden.
Aufgrund ihres internationalen Kontexts und ihrer grosszügigen finanziellen Mittel ist die pauschalbesteuerte Zielgruppe beim Aufenthalt sehr flexibel. Ein Aufenthalt in der Schweiz von jährlich bis 90 Tagen begründet noch keine Steuerpflicht, vorausgesetzt der Betroffene geht in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nach. Erfolgt dieser Aufenthalt mit vorübergehenden Unterbrechungen, sind jährlich sogar mehr als 90 Tage denkbar. Es ist offensichtlich, dass die Zielgruppe bei einer Abschaffung der Pauschalbesteuerung relativ rasch andere Lösungen findet und im schlimmsten Fall der Schweiz den
Rücken kehrt.
Kontroversen
Die Pauschalbesteuerung in der Schweiz wird schon lange kontrovers diskutiert. Angestossen hat die Debatte der Volksentscheid von 2009 zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich. Seither sind auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen sowie Basel-Landschaft und Basel-Stadt diesem Dekret gefolgt und haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft. In den Kantonen Genf und Tessin kamen entsprechende Volksinitiativen zustande, die Abstimmungen sind jedoch noch nicht erfolgt, und in Zug und Obwalden wurden Initiativen lanciert. Im Gegensatz dazu hat sich das Stimmvolk der Kantone Thurgau,
St. Gallen, Luzern, Bern und Nidwalden entschieden, die Pauschalbesteuerung beizubehalten.