Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Die Schweiz hat sich zur Einführung des neuen globalen Standards bekannt und schon für das Jahr 2018, unter Vorbehalt der gesetzgebenden Prozeduren, den ersten Datenaustausch angekündigt.
Zum neuen Standard
Der neue globale Standard sieht vor, dass Finanzinstitute, gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten sowie den Saldo des Kontos. Sie werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde (in der Schweiz entspricht dies der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ESTV) übermittelt. Die Steuerbehörde leitet die Daten an die für den Kunden entsprechend zuständige Steuerbehörde im Ausland weiter. Mit dieser neuen und umfassenden Transparenz soll verhindert werden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus geheim gehalten werden kann.
Konsequenzen
Natürlich besteht Reziprozität, die Schweiz hat die entsprechenden Informationen zu liefern, erhält aber ihrerseits Finanzinformationen vom Ausland über die in der Schweiz steuerlich ansässigen Personen mit Kundenbeziehung zu oben genannten ausländischen Instituten. Die rechtliche Umsetzung des neuen globalen Standards erfolgte in der Schweiz unter anderem mit dem Erlass des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG), welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Aufhebung des Bankgeheimnisses in Bezug zum Ausland
Das AIAG bewirkt, dass für Personen, welche ihre steuerliche Ansässigkeit im Ausland haben und Finanzbeziehungen zu schweizerischen Banken pflegen, das Bankgeheimnis aufgehoben ist. Der Bankenplatz Schweiz kann somit nicht mehr dazu verwendet werden, Steuersubstrat vor den ausländischen Behörden zu verheimlichen.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Abfluss von Kundengeldern durch das AIAG in Grenzen halten dürfte, da der Prozess der fiskalischen Vergangenheitsbewältigung in der Schweiz bereits seit einiger Zeit begonnen hat. Mit der im Dezember 2009 verabschiedeten und im Februar 2012 konkretisierten Strategie zur Steuerkonformität hat der Bundesrat den Prozess zur Steuertransparenz eingeleitet. Die Schweiz hat in diesem Rahmen Abkommen in Kraft gesetzt, die in der einen oder anderen Form bereits eine (freiwillige) Meldung beziehungsweise eine Steuer- /Datenerhebung für das Ausland vorsehen (Quellensteuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Österreich, Fatca-Abkommen mit den USA). Bereits seit 2005 ist zudem das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU in Kraft, das freiwillige Meldungen erlaubt.