Kernstück der Swissness-Gesetzgebung ist die Revision des Markenschutzgesetzes. Auch im noch geltenden Markenschutzgesetz gibt es Bestimmungen über Herkunftsangaben (MSchG Art. 47 ff). Diese werden präzisiert und neue Regeln über geografische Marken eingefügt.
Herkunftsangaben
Ende Mai 2015 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine Kommissionsmotion eingereicht mit einigen Empfehlungen an den Bundesrat, darunter folgende: Die Angabe «Herkunft Schweiz» soll für Rohstoffe, die unter keinen Umständen in der Schweiz angebaut werden können, zugelassen werden, wenn sämtliche wichtigen Verarbeitungs- und Fabrikationsschritte in der Schweiz erfolgen und der Täuschungsschutz gewährleistet ist.
Auf Verpackungen ohne Schweizer Kreuz soll die Angabe «Herkunft Schweiz» zugelassen werden, wenn ein wesentlicher Anteil der Rohstoffe aus der Schweiz stammt und das Lebensmittel in der Schweiz hergestellt wird. Diese Motion wird wahrscheinlich in der Herbstsession im Nationalrat behandelt und im Winter im Ständerat.
Weiter wird das Wappenschutzgesetz total revidiert. Dabei geht es um den Schutz von nationalen oder regionalen Wappen und dem Schweizerkreuz. Nationale Bild- und Wortzeichen dürfen gebraucht werden, es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht.
Werden Schweizerkreuze oder andere Hoheits-Zeichen als Hinweis der geografischen Herkunft auf Waren angebracht, gelten die Regeln des Markenschutzgesetzes. Ausnahmen gelten nur noch für ganz bestimmte Fälle. Damit will man den Missbrauch des Schweizer Kreuzes und anderer Hoheitszeichen als Dekoration bekämpfen. Es stellt sich hierbei allerdings die Frage, wie man das durchsetzen will.
Das Projekt «Swissness» geht auf das Jahr 2006 zurück. 2007 wurde der erste Bericht dazu erstellt. Nach dem Vernehmlassungsverfahren wurden 2009 die Gesetzesvorlagen entsprechend bearbeitet und eine Botschaft dazu verabschiedet. Nach einigen Beratungen in Kommissionen und im Parlament wurde die Vorlage im Juni 2013 angenommen. Die Swissness-Gesetzgebung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei eine zweijährige Übergangsperiode vorgesehen ist.
Wichtiger Schweizer Bonus
Hannes Germann, Ständerat der SVP, verlangte im März 2015 in einem Postulat vom Bundesrat eine Überprüfung, wie sich die Swissness bei dem starken Franken und der veränderten wirtschaftlichen Ausgangslage auswirkt. Der starke Schweizerfranken führe zu keiner Neubeurteilung im Industriebereich, meinte der Bundesrat. Gerade wegen der Frankenstärke hat der sogenannte «Swissness-Bonus» für in der Schweiz produzierende oder Schweizer Rohstoffe verwendende Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Besonders KMU sind für den Aufbau einer eigenen Marke auf eine Marke mit «Swiss made» angewiesen.