Recht

Revidiertes Erbrecht

Erweiterte Verfügungsfreiheiten für Erblasser

Ende 2020 verabschiedete das Parlament das revidierte Erbrecht. Ziel der Revision war es, den heute vielfältigen Lebensformen gerechter zu werden. Der Artikel befasst sich mit diesen neu gewonnenen Freiheiten und zeigt auf, ob Handlungsbedarf für Erblasser besteht, die bereits mittels letztwilliger Verfügung oder Erbvertrag über ihren Nachlass verfügt haben.
PDF Kaufen
Login für Abonnenten

Abonnenten haben nach der Anmeldung freien Zugang.
Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich bitte.

zum Login