Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und die dazugehörigen Verordnungen sind seit dem 1. September 2017 in Kraft. Nach dem neuen Nachrichtendienstgesetz kann der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Personendaten sammeln. Zu wählen ist dabei die geeignetste Beschaffungsmassnahme und diejenige, die am wenigsten in die Grundrechte der betroffenen Personen eingreift. Bestimmte Datenbeschaffungsmassnahmen sind genehmigungspflichtig.
Das revidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen von Strafverfahren und zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens. Nach BÜPF dürfen die zuständigen Behörden auf alle Personendaten – einschliesslich der besonders schützenswerten – zugreifen, wenn sie diese benötigen, um Überwachungen anzuordnen, zu genehmigen und durchzuführen.
Das neue BÜPF wird voraussichtlich Anfang 2018 zusammen mit seinen Ausführungsverordnungen in Kraft treten. Für Unternehmer haben die beiden Gesetze die Konsequenz, dass sie ihre Kontakte überprüfen müssen, um nicht in das Visier von Fahndungen zu geraten.
Der Bundesrat hat im September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie die Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage. Dazu gehören Massnahmen zur besseren Bekämpfung des unerwünschten Telemarketings (also der Werbeanrufe), aber auch ein Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen sowie Transparenzvorschriften.
Cyberkriminalität
Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen, ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die am 1. November 2017 in Kraft getreten ist. Im Kampf gegen die Cyberkriminalität werden künftig alle Fälle berücksichtigt, in welchen ein Domain-Name zu Phishing-Zwecken oder der Verbreitung von Malware verwendet wird. Man kann dann .ch- oder .swiss-Websites sperren, die nicht direkt für rechtswidrige Handlungen genutzt, mit denen jedoch solche Aktivitäten unterstützt werden. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halter von .swiss-Domain-Namen zu bestimmen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Rundfunkfrequenz-Richtlinien werden die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB plus geschaffen. Zudem wird eine Anpassung der Versorgungsgebiete der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag per 2020 vorgeschlagen.
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Die aktualisierte Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen. Geändert werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten sowie die Vorschriften über den Vollzug und die Aufsicht durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI.