Recht

Gesetzesänderungen 2018

Die wichtigsten Revisionen für die nächsten Jahre

Auch im Jahr 2018 gilt neues Recht, und einige Gesetzes- oder Verordnungsänderungen sind geplant. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang sind das Nachrichtendienstgesetz und das ergänzende Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- sowie Fernmeldeverkehrs und das Energiegesetz.
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Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und die dazugehörigen Verordnungen sind seit dem 1. September 2017 in Kraft. Nach dem neuen Nachrichtendienstgesetz kann der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Personendaten sammeln. Zu wählen ist dabei die geeignetste Beschaffungsmassnahme und diejenige, die am wenigsten in die Grundrechte der betroffenen Personen eingreift. Bestimmte Datenbeschaffungsmassnahmen sind genehmigungspflichtig.

Das revidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen von Strafverfahren und zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens. Nach BÜPF dürfen die zuständigen Behörden auf alle Personendaten – einschliesslich der besonders schützenswerten – zugreifen, wenn sie diese benötigen, um Überwachungen anzuordnen, zu genehmigen und durchzuführen.

Das neue BÜPF wird voraussichtlich Anfang 2018 zusammen mit seinen Ausführungsverordnungen in Kraft treten. Für Unternehmer haben die beiden Gesetze die Konsequenz, dass sie ihre Kontakte überprüfen müssen, um nicht in das Visier von Fahndungen zu geraten.

Der Bundesrat hat im September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie die Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage. Dazu gehören Massnahmen zur besseren Bekämpfung des unerwünschten Telemarketings (also der Werbeanrufe), aber auch ein Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen sowie Transparenzvorschriften.

Cyberkriminalität

Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen, ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die am 1. November 2017 in Kraft getreten ist. Im Kampf gegen die Cyberkriminalität werden künftig alle Fälle berücksichtigt, in welchen ein Domain-Name zu Phishing-Zwecken oder der Verbreitung von Malware verwendet wird. Man kann dann .ch- oder .swiss-Websites  sperren, die nicht direkt für rechtswidrige Handlungen genutzt, mit denen jedoch solche Aktivitäten unterstützt werden. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halter von .swiss-Domain-Namen zu bestimmen.
   
Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Rundfunkfrequenz-Richtlinien werden die Rahmenbedingungen für einen geordneten Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB plus geschaffen. Zudem wird eine Anpassung der Versorgungsgebiete der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag per 2020 vorgeschlagen.

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) bildet den rechtlichen Rahmen für das gesamte Elektroinstallations- und Elektrokontrollgewerbe. Die aktualisierte Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit von elektrischen Niederspannungsinstallationen. Geändert werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Installationsbewilligung, die Vorschriften über die Organisation der Installationsarbeiten sowie die Vorschriften über den Vollzug und die Aufsicht durch das Eidgenössische Starkstrom­inspektorat ESTI.

Energiestrategie 2050

Nachdem das Volk das Energiegesetz angenommen hat, wird dieses zusammen mit den entsprechenden Verordnungen voraussichtlich auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt. Das Energiegesetz gehört zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. Dieses Gesetz soll zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen. Man will damit die einheimischen erneuerbaren Energien fördern sowie für eine sparsame und effiziente Energienutzung sorgen. Bewilligungen für neue Kernkraftwerke sind verboten.

Bei der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, wird ein Ausbau angestrebt, mit dem die durchschnittliche inländische Produktion im Jahr 2020 bei mindestens 4400 GWh und im Jahr 2035 bei mindestens 11 400 GWh liegt. Dabei können auch Einzelprojekte gefördert werden.

Biodiversität Schweiz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Ökologisch wertvolle Lebensräume wie zum Beispiel Moore oder Trockenwiesen werden gesichert, aufge-
wertet und besser vernetzt. Darüber hinaus werden gefährdete Arten wie zum Beispiel Amphibien und Reptilien speziell gefördert. Zur Finanzierung des Aktionsplans Biodiversität wird der Bund in den Jahren 2017 bis 2023 jährlich bis zu 80 Millionen Franken investieren. Rund die Hälfte dieser Mittel will der Bundesrat zusätzlich zu den schon bestehenden Ausgaben aufwenden.

Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert, Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert und der Gewässerschutz verbessert werden. Mit modernen Spritzgeräten und mechanischer Unkrautbekämpfung wird eine zielgerichtete und emissionsarme Behandlung gefördert. Für Anwender bietet man Weiterbildungskurse an.

Biozidprodukte

Seit der Revision der Biozidprodukteverordnung von 2015 zeigten sich in der Praxis diverse Unterschiede zum in der EU praktizierten Vollzug. Zur Vermeidung von technischen Handelshemmnissen und zur Aufrechterhaltung des bestehenden MRA ist es daher nötig, die VBP an die entsprechende Entwicklung in der EU anzupassen. In die VBP werden ein Konzept des Parallelhandels für Biozidprodukte, die nach den nationalen Übergangsregelungen in Verkehr gebracht werden dürfen, und die Verfahren zur Bewertung von in der EU eingereichten Gesuchen für Wirkstoffgenehmigungen und für Unionszulassungen durch die Schweizer Beurteilungsstellen eingeführt. Diese Bewertungsverfahren werden auch in der Chemikaliengebührenverordnung neu definiert. Bestimmte Anhänge mit Stofflisten (zum Beispiel Wirkstofflisten) von ChemV und VBP sollen nur noch internetbasiert veröffentlicht werden.

In der Chemikalienverordnung (ChemV) sollen Meldepflichten für chemische Zwischenprodukte, für synthetische Nanomaterialien sowie für Firmen die synthetische Nanomaterialien zur Herstellung von Produkten verwenden, eingeführt werden.

Steuern und Pensionskassen

Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Art. 33 Abs. 3 wird so geändert, dass man höchstens 25 000 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes abziehen kann. Das Kind muss jünger sein als 14 und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt zusammenleben. Die abziehbaren Kosten müssen in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen.

Seit 1. Oktober 2017 gilt folgende Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und der  Verordnung BVV 2 für Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über 126 900 Franken versichern und ihren Versicherten die Wahl zwischen mehreren Anlagestrategien anbieten (sogenannte 1e-Pläne). Diese haben nun die Möglichkeit, bei einem Austritt aus der Pensionskasse den Versicherten nicht nur allfällige Gewinne zu berechnen, sondern sie auch mit einem durch die gewählte Strategie erlittenen Anlageverlust zu belasten.

Im Oktober hat der Bundesrat die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung verabschiedet. Mit Ausnahme der Bestimmungen zum Versandhandel treten die Änderungen am 1. Januar 2018 in Kraft. Neu müssen sich Unternehmen nicht als steuerpflichtige Personen anmelden, wenn sie im Inland nur von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen. Damit reduziert sich der administrative Aufwand.

Automatischer Berichtaustausch

Das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) wird auf den 1. Dezember 2017 in Kraft gesetzt. Auch die Inkraftsetzung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 27. Januar 2016 (ALBA-Vereinbarung) ist auf Dezember geplant.

Zudem hat der Bundesrat die Länder festgelegt, mit welchen länderbezogene Berichte ausgetauscht werden sollen, und hat eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen verabschiedet.

Das Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA sieht eine engere bilaterale Zusammenarbeit bezüglich Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen vor. Für die USA ist das eine Voraussetzung für Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen. Ein solches Abkommen würde zu Vereinfachungen der Zollbehandlung bei der Einfuhr von Waren in die USA führen.

Ausländische Fachkräfte

Der Bundesrat will die Höchstzahlen von Spezialisten aus Staaten, die nicht zur EU oder EFTA gehören, 2018 teilweise erhöhen. Im kommenden Jahr sollen insgesamt 8000 (+500) Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 3500 mit Aufenthaltsbewilligungen B (+500) und 4500 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Die 500 zusätzlichen Aufenthalterkontingente gehen in die Bundesreserve. Damit kann der Bund dem zusätzlichen Bedarf der Kantone auf Gesuch hin flexibel Rechnung tragen.

Die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer wird so geändert, dass die Anzahl von Kontrollen auf dem Arbeitsmarkt von 27 000 pro Jahr auf 35 000 erhöht wird.

Im Dezember 2016 wurde das Ausländergesetz (Integrationsvorlage) geändert, nun passt man die Verordnungen an. Das vorliegende erste Paket befasst sich mit der Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, die es Personen aus dem Asylbereich erleichtern soll, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem sind Änderungen im Hinblick auf die kantonalen Integrationsprogramme 2018 bis 2021 vorgesehen.

Das Postulat 11.3200 Hodgers verlangt, dass Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder der Zugang zu Genossenschaftswohnungen ermöglicht wird.

Weitere Änderungen betreffen Hauptwohnungen, die Erhöhung der Rechtsklarheit sowie die Verringerung des administrativen Aufwands der kantonalen Behörden und der Bundesbehörden. Als mögliche Erweiterung der genannten Vorlage wird schliesslich eine Revision betreffend die Betriebsstättegrundstücke sowie die Wohnimmobiliengesellschaften zur Diskussion gestellt.

Wirtschaft

Die Verwendung automatischer Verlängerungsklauseln in Verträgen kann dazu führen, dass Konsumenten länger durch einen Vertrag gebunden sind, als sie dies eigentlich wünschten. Im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Art. 8a) soll folgende Bestimmung eingefügt werden. Wurde in einem Vertrag mit einem Konsumenten in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, dass das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Frist weiterläuft, so muss die andere Partei diesen vor der erstmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses auf den Fristablauf und die Kündigungsfrist hinweisen.

Finanzhilfen

Die 2016 vom Parlament angenommene Motion Comte (15.3792) «Erhöhung der Interventionsgrenze von Bürgschaftsorganisationen zugunsten der KMU» verlangt eine Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen, und zwar eine Anpassung der Regelung bezüglich der Bürgschaftslimite.

Neben der Teilrevision wird in der gleichen Botschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum vorgeschlagen.

Der Vollzug der im Berufsbildungsgesetz (BBG) vorgesehenen Beiträge an Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen wird mit einer Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) geregelt.

Verkehr

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 entschieden, dass eine erste Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) per 1. Januar in Kraft tritt, und zwar 80 Prozent der neuen Bestimmungen sowie eine Änderung der Verordnung über die Luftfahrt (LFV). Die Anpassungen betreffen vorwiegend die Luftsicherheit. So können beispielsweise Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, Passagierlisten den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen auszuhändigen. Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten.

Mit der Revision sollen die Bestimmungen für den europäischen Dienst zur elektronischen Erhebung von Strassenbenützungsgebühren (Europäischer Elektronischer Mautdienst; EETS) in die Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) aufgenommen werden. Die Abgabenerhebung bei ausländischen Fahrzeugen wird dadurch vereinfacht.

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