Recht

Gesetzesänderungen 2020

Die wichtigsten Revisionen für die nächsten Jahre

In nächster Zeit sind verschiedene juristische Neuerungen zu erwarten, auf die sich Unternehmen einstellen sollten. Besonders wichtig sind solche im Umweltrecht, Urheberrecht, Erbrecht und Datenschutz.
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Sehr im Trend liegt im Moment die Revision des CO2-Gesetzes. Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris, und National- und Ständerat akzeptierten das. Damit verpflichtet die Schweiz sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Das CO2-Gesetz wurde dieses Jahr im National- und Ständerat behandelt, im Nationalrat wurde es erst mal abgelehnt. Die SVP hat ein Referendum angekündigt. 

Im Einklang mit der EU

Im Verkehr sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuer­baren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union schrittweise weiter zu verschärfen. Im Gebäudebereich soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt werden. 

Das Abkommen mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) wurde im März 2019 vom Par­lament genehmigt. Die Schweiz und die EU streben an, das Abkommen sowie die notwendigen Änderungen am CO2-­Gesetz und an der CO2-Verordnung auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und bekommen dieselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Weiter ist eine Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) notwendig zur Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Abkommen.

Weiter ist auf Frühling 2020 ein Verordnungspaket Umwelt zu erwarten. An­gepasst werden die Abfallverordnung (VVEA), die Altlasten-Verordnung (AltLV), die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Die Ver­ord­nungs­än­derungen sind inhaltlich voneinander unabhängig, wobei es sich um technische und Grenzwert-Vorschriften handelt. 

Die Änderungen der VVEA, der AltLV und der LRV sollen am 1. April 2020 in Kraft treten, die Änderung der ChemRRV am 1. Juni 2020. 

Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein, Private sollen Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück treffen.

Im Energiebereich werden folgende Verordnungen geändert: 

  • Energieeffizienzverordnung (EnEV): Hier will man die Vorschriften zu den Angaben des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften serienmässig hergestellter Fahrzeuge ändern.
  • Energieförderungsverordnung (EnFV): Änderungen bei den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen zur Stärkung der Winterproduktion sowie Anpassung der Vergütungssätze.
  • Energieverordnung (EnV): Möglichkeit der Fristverlängerung, Präzisierungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und Anpassung der Bestimmungen zur Ermittlung der Brutto­wertschöpfung bei der Rückerstattung des Netzzuschlags.

Vorentwurf zum Erbrecht 

Über ein neues Erbrecht wird schon seit einigen Jahren diskutiert, wobei unter anderem eine Reduktion der Pflichtteile vorgesehen ist. Nun hat der Bundesrat einen Vorentwurf erstellt, in dem durch vier zentrale Massnahmen die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtert werden soll. 

  • Für Erben soll es ein Recht auf Zuweisung eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung geben, wenn keine Verfügung des Erblassers vorliegt. 
  • Der Unternehmensnachfolger soll gegenüber anderen Erben einen Zahlungsaufschub erhalten, um schwerwiegende Liquiditätsprobleme zu vermeiden. 
  • Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens sind vorgesehen.
  • Pflichtteile sollen nicht gegen den Willen der Pflichtteilsberechtigten in Form eines Unternehmensanteils zugewiesen werden. 

In Testamenten und Erbverträgen legt man mit Vorteil jetzt schon fest, ob die Erbschaft im Todesfall nach den Regeln des alten Erbrechts oder nach einem allfälligen neuen verteilt wird. 

Das Urheberrecht

Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu stärken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. 

Das Lissabonner Abkommen bildet die Grundlage des internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz der geografischen Angaben und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. 

Man kann eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe für un­begrenzte Zeit in den Vertragsstaaten schützen, und zwar mit einem einmaligen und kostengünstigen Verfahren. Die Verfahren für Anmeldungen werden im Gesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsan­gaben (MSchG) geregelt.

Daten und Internet

Über die Revision des Datenschutzgesetzes wurde im Nationalrat heiss diskutiert. Am 25. September hat der Nationalrat zugestimmt. Der Nationalrat will die Regeln zum Datenschutz jenen der EU 
(EU-Daten­schutz-Grundverordnung) angleichen. Die Vorlage bleibt aber umstritten. Einig sind sich die Politiker darüber, dass es Anpassungen braucht, denn das aktuelle Datenschutzgesetz stammt noch aus der Vor-Internet-Zeit. 

Die EU überprüft bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen. Das ist im Moment nicht der Fall. Für die Firmen würde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.

Die strafrechtlichen Sanktionen sollen verschärft werden und gelten für natürliche Personen, namentlich die Führungskräfte eines Unternehmens. Unternehmen können nur in einigen klar definierten Fällen sanktioniert werden. Nach Beschluss des Nationalrats wurde der vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstbetrag von 250 000 Franken für Bussen übernommen. 

Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) soll der konsequente Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung vollzogen werden. Künftig wird das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch angefertigt. Grundbuchämter werden dazu verpflichtet, elektronische Anmeldungen entgegenzunehmen.

Die Handelsregisterverordnung und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister werden geändert. Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip.

Besserer Schutz für Bankkunden

Mit einer Änderung des Bankengesetzes betreffend Einlegerschutz und Insolvenz soll die Sicherung der Bankeinlagen der internationalen Entwicklung angepasst werden. Ergänzt wird diese durch neue Insolvenzbestimmungen für die Banken. Dies betrifft vor allem die Ansprüche von Eignern sowie auch von Gläubigern im Rahmen einer Bankensanierung, so zum Beispiel bei der Wandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und bei der Forderungsreduktion. 

Flankierend werden für den Fall einer Insolvenz oder eines Konkurses einer Bank gesetzliche Regelungen zur Stärkung der Stabilität des Pfandbriefsystems aufgenommen. Mit einer Anpassung des Bucheffektengesetzes wird sodann für alle Verwahrer von Bucheffekten die Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen eingeführt. 

Das Versicherungsvertragsgesetz

Die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde 2013 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen, stattdessen ist eine Teilrevision vorgesehen. Diese soll ein angemessenes Widerrufsrecht, eine gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung und die Zulassung der Rückwärtsversicherung umfassen. Zudem sollen die Verjährungsfristen angemessen verlängert und ein ordentliches Kündigungsrecht eingeführt werden. Die Inkraftsetzung ist auf 2020 vorgesehen. 

Die Stellung von ausgesteuerten Arbeitslosen ab 60 Jahren wird verbessert. Wer keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung mehr hat, bekommt bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter Überbrückungsleistungen zur Deckung des Existenzbedarfs. 

Neue Ordnungsbussen

Ab dem 1. Januar 2020 sind Ordnungsbussen nicht mehr nur für Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes möglich, es werden auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken. 

Der Bundesrat hat die Tatbestände und jeweiligen Bussen in zwei Bussenlisten festgelegt. Den grössten Teil der Bussenliste bilden die Übertretungen des Stras­senverkehrsgesetzes; die Tatbestände und Höhe der Bussen werden weiterhin unverändert von der bisherigen Bussenliste übernommen.

Die Wohneigentumsbesteuerung

Für selbst bewohntes Wohneigentum – nicht aber für selbst genutzte Zweitliegenschaften – sollen die Besteuerung des Eigenmietwerts und die Abzüge für die Gewinnungskosten sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene aufgehoben werden. Bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften bleiben die Gewinnungskosten abzugsfähig. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen auf Bundesebene generell aufgehoben werden, während die Kantone sie in ihrer Gesetzgebung beibehalten können. Auch in Bezug auf die Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen soll es gegenüber heute klare Einschränkungen geben. 

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hat das Parlament unter anderem einen Abzug auf Eigenfinanzierung beschlossen. Angepasst werden die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern sowie die Verordnungen des Bundesrates und des EFD über die pauschale Steueranrechnung. Letztere werden neu Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern genannt. 

Finanz-Informationsaustausch

Der globale Standard über den automa­tischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) zielt darauf ab, die Steuertransparenz zu erhöhen und damit die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu vermeiden. Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen soll das Schweizer AIA-Netzwerk mit 19 zusätzlichen Partnerstaaten ausgeweitet werden, mit denen der AIA ab 2020/2021 umgesetzt werden soll. 

Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) überprüft die innerstaatliche Umsetzung des AIA-Standards mittels Länderüberprüfungen. Damit sollen weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Empfehlungen des Global Forum an die Schweiz sollen mit der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen umgesetzt werden. Die Anpassungen betreffen zum Beispiel gewisse Sorgfalts- und Registrierungspflichten, die Aufnahme einer Dokumentenaufbewahrungspflicht für Finanzinstitute sowie einige Ausnahme­bestimmungen. Die Änderungen werden voraussichtlich per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden. 

Handelsverträge

Im Hinblick auf den Brexit wurde im Februar 2019 ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Rechte der Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens (FZA) geschlossen. Das Abkommen betrifft die erworbenen Rechte im Bereich der Freizügigkeit, die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Angewendet wird das Abkommen, sobald das FZA aufgrund des Brexits wegfällt. Für die Umsetzung des Abkommens dürfte die Anpassung von Gesetzestexten notwendig sein. 

2020 soll voraussichtlich das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) und Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) ratifiziert werden. 2018 betrugen die Schweizer Waren­exporte in die Mercosur-Staaten mehr als 3,6 Milliarden Franken, importiert wurden Waren im Wert von 711 Millionen Franken (jeweils ohne Gold). Mit dem Abkommen werden rund 95 Prozent der Ausfuhren nach Übergangsfristen vollständig zollbefreit. Auch technische Handelshemmnisse werden abgebaut. Das Abkommen enthält ein umfassendes und rechtsverbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung.

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