Sehr im Trend liegt im Moment die Revision des CO2-Gesetzes. Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris, und National- und Ständerat akzeptierten das. Damit verpflichtet die Schweiz sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Das CO2-Gesetz wurde dieses Jahr im National- und Ständerat behandelt, im Nationalrat wurde es erst mal abgelehnt. Die SVP hat ein Referendum angekündigt.
Im Einklang mit der EU
Im Verkehr sollen die Emissionen durch eine Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Treibstoffen sinken. Parallel dazu ist geplant, die CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge im Einklang mit denjenigen in der Europäischen Union schrittweise weiter zu verschärfen. Im Gebäudebereich soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt werden.
Das Abkommen mit der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) wurde im März 2019 vom Parlament genehmigt. Die Schweiz und die EU streben an, das Abkommen sowie die notwendigen Änderungen am CO2-Gesetz und an der CO2-Verordnung auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Durch die Verknüpfung des Schweizer EHS mit demjenigen der EU erhalten Schweizer Unternehmen Zugang zu einem grösseren Markt und bekommen dieselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus dem EU-Raum. Weiter ist eine Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) notwendig zur Umsetzung der Verpflichtungen aus diesem Abkommen.
Weiter ist auf Frühling 2020 ein Verordnungspaket Umwelt zu erwarten. Angepasst werden die Abfallverordnung (VVEA), die Altlasten-Verordnung (AltLV), die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Die Verordnungsänderungen sind inhaltlich voneinander unabhängig, wobei es sich um technische und Grenzwert-Vorschriften handelt.
Die Änderungen der VVEA, der AltLV und der LRV sollen am 1. April 2020 in Kraft treten, die Änderung der ChemRRV am 1. Juni 2020.
Mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein, Private sollen Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück treffen.
Im Energiebereich werden folgende Verordnungen geändert:
- Energieeffizienzverordnung (EnEV): Hier will man die Vorschriften zu den Angaben des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften serienmässig hergestellter Fahrzeuge ändern.
- Energieförderungsverordnung (EnFV): Änderungen bei den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen zur Stärkung der Winterproduktion sowie Anpassung der Vergütungssätze.
- Energieverordnung (EnV): Möglichkeit der Fristverlängerung, Präzisierungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und Anpassung der Bestimmungen zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung bei der Rückerstattung des Netzzuschlags.
Vorentwurf zum Erbrecht
Über ein neues Erbrecht wird schon seit einigen Jahren diskutiert, wobei unter anderem eine Reduktion der Pflichtteile vorgesehen ist. Nun hat der Bundesrat einen Vorentwurf erstellt, in dem durch vier zentrale Massnahmen die erbrechtliche Unternehmensnachfolge erleichtert werden soll.
- Für Erben soll es ein Recht auf Zuweisung eines Unternehmens im Rahmen der Erbteilung geben, wenn keine Verfügung des Erblassers vorliegt.
- Der Unternehmensnachfolger soll gegenüber anderen Erben einen Zahlungsaufschub erhalten, um schwerwiegende Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
- Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens sind vorgesehen.
- Pflichtteile sollen nicht gegen den Willen der Pflichtteilsberechtigten in Form eines Unternehmensanteils zugewiesen werden.
In Testamenten und Erbverträgen legt man mit Vorteil jetzt schon fest, ob die Erbschaft im Todesfall nach den Regeln des alten Erbrechts oder nach einem allfälligen neuen verteilt wird.