Ein neues Abkommen soll laut einer Information der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA) vom Mai 2015 folgende Bereiche regeln:
- Verfahren der Rechtsanpassung
- Sicherstellung einer homogenen Rechtsauslegung
- Überwachung, dass die bilateralen Abkommen korrekt angewendet werden
- Streitbeilegung
Am 18. Dezember 2013 hat der Bundesrat nach Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und der Kantone sowie nach Stellungnahmen der Wirtschafts- und Sozialpartner ein Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen mit der EU verabschiedet. Im Mai 2014 erlangte der EU-Ministerrat ebenfalls ein Mandat, nachher begannen die Verhandlungen. Nach dem Abschluss der Verhandlungen müssen das Parlament und gegebenenfalls das Volk das Abkommen genehmigen. Laut der Direktion für Europäische Angelegenheiten will man darauf verzichten, neue supranationale Institutionen zu schaffen. Die institutionelle Lösung gewährleiste eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts sowie die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Jede Partei überwacht auf ihrem Staatsgebiet und mit ihren Behörden die Umsetzung der Abkommen. Und der zuständige Gemischte Ausschuss übernimmt die allgemeine Aufsicht über die Anwendung der Abkommen.
Einheitliche Rechts-Auslegung
Eine automatische Übernahme des EU-Rechts ist nach Verhandlungsmandat nicht vorgesehen. Die Schweizer sollen weiterhin, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren, zum Beispiel durch Referendum, darüber entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen integrieren. Auch soll die Schweiz ein weitgehendes Konsultations- und Mitwirkungsrecht bei der Ausarbeitung und Beratung von neuen EU-Rechtsakten erhalten, womit sie früh in die Arbeiten eingebunden wird. Schliesslich soll ein institutionelles Abkommen nicht das Ziel, den Zweck oder den Anwendungsbereich der bestehenden Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern. Hingegen soll eine einheitliche Auslegung des EU-Rechts gewährleistet werden, zumindest soweit es die bilateralen Abkommen betrifft. Dabei sind völkerrechtliche Grundsätze und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) massgebend. Die Streitbeilegung soll in einem Gemischten Ausschuss erfolgen, wobei jede Partei aber auch den EuGH zur Auslegung einer Rechtsfrage anrufen kann. Der Bundesrat beschloss im September 2015, einen Chefunterhändler für alle Dossiers der Verhandlungen mit der EU einzusetzen. Staatssekretär de Watteville ist dafür verantwortlich, ein Gesamtergebnis zu erzielen, das den Zielsetzungen der bestehenden Mandate entspricht.
Schwierige Lösungsfindung
In einem Dokument des Europaparlamentes vom Oktober 2015 mit dem Titel «Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz und der Norden» wird die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU beurteilt. Die 120 sektorspezifischen Abkommen hätten zu einer Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen beigetragen. Gleichzeitig sei ein kom-
plexes und bisweilen inkohärentes Netzwerk von Verpflichtungen entstanden, die nicht einfach einzuhalten sind. Es gäbe keine Mechanismen, um die Abkommen den Entwicklungen des EU-Rechts anzupassen und auch keinerlei Überwachungsmechanismen oder wirksame Streitbeilegungsverfahren.
Durch die Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen sollen die Probleme aufgrund der Entwicklungen des Besitzstands der EU in Verbindung mit dem Binnenmarkt gelöst und ein Streitbeilegungssystem in das aktuelle bilaterale Vertragssystem eingeführt werden. Die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen sind nach Ansicht der Autoren von entscheidender Bedeutung. Der Rat der Europäischen Union ist entschlossen, der Schweiz ohne dieses keinen weiteren Zugang zum Binnenmarkt, zum Beispiel im Hinblick auf Elektrizität, zu gewähren. Seit Januar 2015 stagnieren die Verhandlungen aufgrund der Auswirkungen der durch die Frage der Freizügigkeit ausgelösten Krise.
Ein Hindernis für die Verhandlungen mit der EU bildet die Masseneinwanderungsinitiative. Laut Dokument weigert man sich in der EU entschieden, das Abkommen über die Personenfreizügigkeit neu auszuhandeln. Die SVP, die in dem EU-Dokument als «rechtspopulistisch und einwanderungsfeindlich» bezeichnet wird, wird nach Ansicht der Autoren die Regierung noch weiter unter Druck setzen, gegenüber der Europäischen Union unnachgiebig zu bleiben sowie die Abstimmung gegen Einwanderung umzusetzen. Im Weiteren sind die Autoren überzeugt, dass es schwieriger würde, eine Lösung für die Probleme in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu finden, insbesondere im Hinblick auf die Personenfreizügigkeit, und eine institutionelle Einigung zu erzielen.
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist mit den anderen Abkommen der Bilateralen I rechtlich über die sogenannte «Guillotine-Klausel» verknüpft. Sollte es innert dreier Jahre nicht möglich sein, eine Lösung zu finden, bei der die neuen Verfassungsbestimmungen mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbart werden, könnte die EU dieses kündigen. Dann würden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I innerhalb von sechs Monaten aufgelöst. Es fragt sich allerdings, ob die EU sich das leisten würde (siehe Kastentext über die wirtschaftlichen Beziehungen).