Beschluss
Der Beschluss soll in einer nachvollziehbaren Art und Weise festgehalten werden und somit das weitere Vorgehen definieren (inklusive Stimmenverhältnis). Die sich daraus ergebenden Aufgaben sollen unter diesem Punkt festgehalten werden, wobei sich eine zusätzliche Pendenzenliste (siehe die Tabelle als Beispiel) empfiehlt, die dann am Anfang der nächsten VR-Sitzung besprochen werden soll. Die Beschlüsse können zum Beispiel fett und kursiv festgehalten und die Aufträge in einer separaten Spalte neben den Ausführungen des Protokolls inkludiert werden. Der Leser kann die Aufträge nachvollziehen. Ideal ist es, wenn ein Protokoll-Standard respektive Richtlinien für die Protokollführung erstellt werden bezüglich des Aufbaus und des Designs des Protokolls.
Die Protokollführung
Es gibt unterschiedliche Sichtweisen dazu, wer das Protokoll führen soll. Einige vertreten die Meinung, dass sich die VR-Mitglieder auf die Diskussion konzentrieren sollen und nicht mit «Nebentätigkeiten» wie etwa dem Schreiben des VR-Protokolls beschäftigt sein sollten. In jenen Fällen übernimmt der VR-Sekretär diese Aufgabe und zum Beispiel in kleineren Firmen teilweise der CFO.
Andere argumentieren, dass die Protokoll führende Person Macht ausübt und es angezeigt ist, jemandem aus dem VR diese Aufgabe zu übertragen. Der VR-Sekretär respektive Protokollführer wird durch einfaches Mehr vom Gesamtverwaltungsrat gewählt, sofern in den Statuten oder dem Organisationsreglement keine andere Regelung definiert wurde. Das Protokoll soll nach der Sitzung schnell verschickt und ein Exemplar am Sitz der Firma aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich, sich als KMU-VR während der VR-Sitzung Notizen zu machen und danach das VR-Protokoll zu überprüfen, ob diese Aussagen, Vorbehalte und Beschlüsse auch wie diskutiert ausgeführt und protokolliert wurden.
Beitrag zur Sozialversicherung
Eine weitere Empfehlung betrifft die Kontrolle der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Der VR haftet aufgrund seiner Funktion solidarisch mit seinem ganzen Vermögen für nicht bezahlte Beträge der Sozialversicherungen (Art. 52 AHVG und Art. 52 BVG). Der KMU-VR soll somit auf die fristgerechte und vollständige Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge Wert legen und die Geschäftsführung fragen, ob sie bezahlt wurden. Die Antwort soll protokolliert werden.
Am wichtigsten ist die gewissenhafte Arbeit eines KMU-VR, um die Firma strategisch zielführend weiterzuentwickeln.
Fazit
Es empfiehlt sich, diese Tätigkeit und insbesondere die Voten und Beschlüsse während der VR-Sitzung zu protokollieren, damit sie nachvollzogen werden können. Der KMU-Verwaltungsrat tut gut daran, sich über die wichtigsten Punkte während der VR-Sitzung eigene Notizen zu machen. So kann er seine Stichworte danach mit dem Protokoll abgleichen. Auch gilt es, die fristgerechte Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge in periodischen Abständen zu überprüfen.