Eine Beziehung zu beenden ist schwer. Auch die zu einem Mitarbeitenden. Vorallem, wenn er oder sie viele Jahre dabei war, mit der Firma Höhen und Tiefen durchlitten, Erfolg und Misserfolg getragen hat. Dennoch gibt es manchmal keinen anderen Weg, als sich von einem Weggefährten zu trennen. Der Kostendruck aufgrund des starken Frankens zum Beispiel zwingt immer mehr kleine und grosse Unternehmen zum Abbau von Arbeitsplätzen. So rechnet Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann gemäss einem Interview mit der Handelszeitung mit einem Anstieg der Anzahl Entlassungen und damit der Arbeitslosigkeit. Der Verband der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Swissmem zeichnet ein ebenso düsteres Bild und rechnet mit einer weiteren Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland.
Eine undankbare Aufgabe
Die Folgen des Frankenschocks schlagen erst jetzt mit einer zeitlichen Verzögerung auf den Arbeitsmarkt durch, bedingt durch mehrmonatige Kündigungsfristen und weil die Entlassung von Mitarbeitenden für viele verantwortungsvolle Unternehmer das ultimativ letzte Mittel ist, um Kosten zu senken, das wirtschaftliche Überleben der Firma und die verbleibenden Arbeitsplätze für die Zukunft zu sichern. Vor allem in familiär geführten KMU ist es keine Seltenheit, dass der Patron wochenlang das Kündigungsschreiben in der Tasche umherträgt und einen Bogen um den Mitarbeitenden macht, dessen Arbeitsplatz er einsparen muss.
Es ist eine undankbare Aufgabe, wenn ein Patron oder der Personalchef einem betroffenen Mitarbeitenden ins Gesicht sagen muss, dass in der Firma kein Platz mehr für ihn ist, dass seine Leistung an diesem Ort nicht mehr gebraucht wird, dass sein Gehalt eingespart werden muss. Auf solche Krisengespräche ist kein Geschäftsführer vorbereitet, keiner darin geschult. Ein falsches Wort, eine missverstandene Geste kann beim Gegenüber grossen emotionalen Schaden verursachen, das Klima für eine lange Zeit vergiften und vielleicht sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Gekündigte seine Entlassung als missbräuchlich anfechtet.
Externe Unterstützung
Erfahrungsgemäss steigt die Zahl der Klagen auf missbräuchliche Kündigungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie der Schweiz augenscheinlich bevorstehen. Zudem hat das Bundesgericht just im November 2014 den Firmen mit einem wegweisenden Entscheid durch neue Auflagen erschwert, älteren Mitarbeitenden zu kündigen.
Aber es sind eben häufig ältere Arbeitnehmende, die als Erste von Entlassungswellen betroffen sind: Sie sind zwar erfahren, haben aber die grössten Ziffern auf der Lohnliste, sie kennen zwar das Geschäft in- und auswendig, sehen aber die Chancen der Digitalisierung vielleicht nicht so offenkundig vor sich wie ein junger Mitarbeitender, der damit aufgewachsen und daher ein «digital native» ist. Dennoch ist es ungleich schwerer für einen Patron, einen lang gedienten Mitarbeitenden mit Familie zu entlassen als einen jungen.
Wie so oft hilft es auch bei solchen kritischen Entscheiden und Vorgängen wie beim Aussprechen einer Entlassung, einen unabhängigen Dritten einzubeziehen, der professionelle Hilfe bietet – in diesem Fall ein Outplacement-Berater. Seine Aufgabe ist es, den Arbeitgeber beim Vollzug der Kündigung zu beraten sowie den Entlassenen mental aufzufangen und in den folgenden Wochen und Monaten wieder aufzubauen. Der Outplacement-Berater unterstützt ihn auch dabei, die Bewerbung zeitgemäss zu gestalten und schult das Auftreten seines Klienten bei einem Vorstellungsgespräch.