Ein Fachausweis der höheren Berufsbildung war in der Schweiz immer schon ein Gütesiegel. Im Ausland – und zunehmend auch bei internationalen Konzernen im Inland – konnte damit bisher aber kaum jemand etwas anfangen. «Eidgenössischer Fachausweis» lässt sich nicht direkt übersetzen, taucht in keinem HR-Filter auf und sagt
einer Recruiterin in Singapur oder einem Personalverantwortlichen in Deutschland schlicht nichts. Das ändert sich ab dem 1. Oktober 2026: Dann tritt die Revision des Berufsbildungsgesetzes in Kraft, mit welcher der Bund die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» einführt.
Als Präsident der Prüfungskommission der eidgenössischen Berufsprüfung Technische Kauffrau / Technischer Kaufmann freut mich dieser Schritt besonders. Denn kaum ein Abschluss der höheren Berufsbildung zeigt so deutlich, was diese Reform bezweckt – und was sie nicht ist.
Warum es diesen Schritt braucht
Das Grundproblem heisst «Title Gap». Die höhere Berufsbildung liegt auf der Tertiärstufe, also auf derselben Bildungsstufe wie Fachhochschulen und Universitäten. Doch während ein FH- oder Uni-Abschluss weltweit unter dem Label «Bachelor» oder «Master» sofort verständlich ist, blieb der Schweizer Fachausweis internationalen HR-Systemen und Rekrutierungsplattformen bislang unsichtbar. Wer im Lebenslauf kein «Bachelor» stehen hat, fällt in automatisierten Filterprozessen durch, bevor überhaupt ein Mensch die Qualifikation prüft.
Für Fachkräfte mit eidgenössischem Fachausweis oder HF-Diplom war das ein Nachteil, der mit der Qualität ihrer Ausbildung nichts zu tun hatte – sondern nur mit der Verständlichkeit des Titels. Genau hier setzt die Reform an: Sie ändert nichts an Inhalt, Dauer oder Anspruch der Ausbildungen. Sie macht lediglich sichtbar, auf welchem Niveau diese Abschlüsse tatsächlich liegen.
Warum es so lange gedauert hat
Dass ein derart naheliegender Schritt erst 2026 kommt, hat gute Gründe – auch wenn es aus Sicht der Berufsbildung frustrierend lange dauerte. Die Idee kursierte schon länger, wurde aber erst mit einer Konsultation des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation im Frühling 2023 konkret. Es folgten Motionen im Nationalrat, eine Vernehmlassung bei Verbänden, Kantonen und Bildungsanbietern, eine Botschaft des Bundesrats ans Parlament und schliesslich Beratungen in beiden Räten, die im Dezember 2025 mit der Schlussabstimmung endeten.
Diese Sorgfalt war nötig, weil mehrere Interessen auszubalancieren waren. Die Fachhochschulen und ihre Verbände wollten sicherstellen, dass der neue Titelzusatz die Unterscheidung zwischen praxisorientierter höherer Berufsbildung und akademischer Bildung nicht verwischt. Ein Antrag, wonach HF-Abschlüsse künftig «Professional Bachelor in» plus Fachrichtung heissen sollten, wurde im Parlament diskutiert und schliesslich verworfen – man entschied sich für einen einheitlichen, einfachen Titelzusatz. Zudem mussten Prüfungsordnungen, Rahmenlehrpläne und die Verordnung über die Ausstellung eidgenössischer Fachausweise und Diplome angepasst werden, damit der Titel rechtssicher und schweizweit einheitlich verwendet werden kann.
Was konkret gilt
Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Personen mit einer eidgenössischen Berufsprüfung (Fachausweis) oder einem HF-Diplom den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Wer eine höhere Fachprüfung mit eidgenössischem Diplom abgeschlossen hat, darf sich «Professional Master» nennen. Der Zusatz gilt ausschliesslich in Verbindung mit dem bestehenden, gesetzlich geschützten Titel und wird durch ein Komma davon getrennt. Für neue Absolventinnen und Absolventen erscheint er direkt auf der Abschlussurkunde; wer den Abschluss schon früher gemacht hat, darf den Zusatz ebenfalls verwenden – rückwirkend und unabhängig vom Abschlussjahr, in der Regel gestützt auf eine Bestätigung wie das Diploma Supplement. Ein neues Studium oder eine neue Prüfung braucht es dafür nicht.


