Kommentar & Meinung

Kommentar & Meinung

Firmenrecht vernichtet Markenwert

«Eingesessene Marken werden bei einem Inhaberwechsel von heute auf morgen eliminiert.»
PDF Kaufen

In den nächsten Jahren werden fast 80 000 Unternehmen in der Schweiz eine Nachfolgeregelung finden müssen. Doch das aus dem Jahre 1912 stammende Firmenrecht stellt vor allem bei Einzel-, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften eine nicht zu unterschätzende Hürde dar. Das geltende Recht sieht vor, dass bei Einzelfirmen der Name des Inhabers im Firmennamen enthalten sein muss, bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mindestens der Name eines Inhabers. Doch für die Stärke und den Wert einer Unternehmung – repräsentiert durch den Firmennamen – kann diese Regelung bei der Nachfolgeplanung ziemlich negative Folgen haben: Aus markentechnischer Sicht bedingt das veraltete Firmenrecht, dass bei einem Inhaberwechsel eine über die Jahre aufgebaute Marke von heute auf morgen verschwindet. Die Vernichtung eines solchen Markenwertes kann nicht im Interesse aller beteiligten Parteien einer optimalen Nachfolgelösung sein. Ständerat Pirmin Bischof (CVP) hat demnach sehr gut daran getan, eine Motion zur Modernisierung des Firmenrechts einzureichen, um die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen.

Traditionsreiche KMU-Marken in Gefahr

Was bedeuten die vorherrschenden Regeln für die Wahl von Firmennamen genau? Angenommen, dass der Einzelunternehmer Hofer im Rahmen einer Nachfolgeplanung seine Firma an Schneider verkauft, darf Schneider den Markennamen Hofer zukünftig nicht weiterführen. Auch wenn bei der Kollektivgesellschaft namens Schmid & Moser einer der beiden Inhaber seinen Anteil verkauft, muss die Kollektivgesellschaft seinen Namen bzw. seine Marke ändern. Es ist drastisch und beunruhigend, dass bei einem Inhaberwechsel eine eingesessene Marke von heute auf morgen eliminiert wird. Denn mit der Marke verschwinden nicht nur der Firmenname, sondern auch die Vorteile, welche eine starke Marke innehat. Fakt ist, dass eine über die Jahre geschaffene Marke – und die damit verbundene Reputation – den Kunden Sicherheit vermittelt, gegenüber den Lieferanten Vertrauen aufbaut und erfolgreich von der Konkurrenz abgrenzt.

Eine durchdachte Nachfolgeplanung gefordert

Für seine Motion zur Modernisierung des Firmenrechts muss Ständerat Bischof ein Kranz gewunden werden. Denn die Lockerung des rechtlichen Rahmens würde dem potenziellen Verschwinden vieler starker KMU-Marken entgegenkommen und so dessen Nutzenvorteile erhalten. Die daraus entstehende Flexibilität bringt jedoch auch eine bestimmte Verantwortung bei der Nachfolgeregelung mit: Der Nachfolger muss entscheiden, ob die ursprüngliche Marke wertvoll genug ist, um weitergeführt oder eben doch ersetzt zu werden. Dabei hilft eine fundierte Bewertung der Marke: Anhand des ermittelten Markenwertes und der dazugehörigen Werttreiber kann ein Nachfolger fakten­basiert entscheiden, ob und inwiefern die bestehende Marke weitergeführt wird. Der Ständerat hat die Motion zur Modernisierung des Rechtsrahmens angenommen. Der Ball liegt nun beim Nationalrat, welcher über eine mögliche Annahme der Motion noch entscheiden muss. Gemäss Bundesrätin Sommaruga braucht es aufgrund hängiger Revisionsprojekte für die neue Vorlage zum Firmenrecht aber noch etwas Geduld. Wie die neue Regelung dann aussehen wird, ist noch unklar. Zu hoffen bleibt, dass die Nachfolgeplanung tatsächlich erleichtert wird und die Möglichkeit bietet, starke Marken von KMU zu erhalten. «