Ein kleines und mittleres Unternehmen kann schnell einmal ins Schleudern geraten, wenn ein Mitarbeitender erkrankt und arbeitsunfähig wird. Ein paar Tage kann der Betrieb den Ausfall meist irgendwie überbrücken, werden jedoch ein paar Wochen daraus, wird es schwierig für das Unternehmen. Dann können Aufträge unter Umständen nicht mehr termingerecht erledigt oder neue Aufträge aufgrund mangelnder Ressourcen erst gar nicht angenommen werden.
Problem chronische Krankheit
Der schlimmste Fall jedoch ist ein Arbeitsausfall aufgrund einer chronischen Erkrankung. Genau diese Fälle häufen sich aber seit einigen Jahren und werden aller Voraussicht nach in Zukunft weiter zunehmen. Für die Schweiz stellen chronische, nicht übertragbare Krankheiten ein zentrales Problem dar: Gemäss einer Er-hebung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verursachen sie bereits heute knapp 90 Prozent der Krankheitslast, Tendenz steigend. Insgesamt werden 1,5 Millionen Menschen in der Schweiz gegenwärtig wegen Rheuma, Diabetes, Krebs oder einer anderen chronischen Erkrankung behandelt.
Immer häufiger sind aber auch psychische Erkrankungen die Ursache für einen dauerhaften Arbeitsausfall. Für die Betroffenen beginnt mit der Diagnose eines chronischen Leidens häufig eine gesundheitliche, seelische und finanzielle Abwärtsspirale. Doch auch für den Arbeitgeber stellen dauerhaft kranke Mitarbeiter eine finanzielle Belastung dar, zahlen doch die meisten KMU die Lohnfortzahlung für ihre arbeitsunfähigen Mitarbeitenden in den ersten Wochen aus eigener Tasche.
Das Krankentaggeld
Theoretisch steht es zwar jedem Unternehmen frei, eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die bereits in den ersten Tagen der Arbeitsunfähigkeit einspringt, allerdings sind die Prämien für eine solche Deckung recht üppig, sodass die meisten Firmen die Lohnfortzahlung für die ersten zwei, drei oder vier Wochen selbst tragen. Denn der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, seinem Mitarbeitenden bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiter zu zahlen.
Sofern das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate besteht, muss er den Lohn im ersten Jahr für drei Wochen ausrichten und nachher für eine «angemessen lange Zeit», die kantonal unterschiedlich definiert wird. Auf dem Arbeitsmarkt ist jedoch üblich, maximal 720 Tage bis zum spätesten Einsetzen allfälliger Leistungen der IV zu entrichten.
Gegen dieses finanzielle Risiko der Lohnfortzahlung kann oder, falls ein entsprechender Gesamtarbeitsvertrag vorliegt, muss der Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung mit einer Krankenkasse oder einer Versicherungsgesellschaft abschliessen. Ein solcher Vertrag unterliegt dem Versicherungsvertragsrecht, sodass Umfang und Leistung weitgehend autonom zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden können.
Dementsprechend unterschiedlich sind die Leistungskataloge und die Prämiengestaltung der Anbieter. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote im Bereich der kollektiven Krankentaggeldversicherung und ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann sich durchaus lohnen. Allerdings sollte ein Wechsel nicht unbedacht geschehen, da die Versicherer auch Vorbehalte geltend machen können, beispielsweise wenn in einem Betrieb in der Vergangenheit überdurchschnittlich viele Ausfälle aufgetreten sind oder das Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken angehört, wie der Baubranche oder dem Gastgewerbe.