Finanzen & Vorsorge

Krankenkassenlösungen

Weniger Gesundheitskosten für die Mitarbeitenden

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden mit dem Abschluss eines Kollektivvertrags zu einer vergünstigten Krankenversicherung verhelfen. Darüber hinaus können sie die Prämienzahlung freiwillig bezuschussen und eine interne Anlaufstelle für Versicherungsfragen anbieten.
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Im Kampf um gut ausgebildete Fachkräfte positionieren sich viele Unternehmen als fortschrittliche sowie fürsorgliche Arbeitgeber, beispielsweise durch familienfreundliche Arbeitsmodelle oder freiwillige Sozialleistungen. Ein Bereich, den viele Arbeitgeber aber übersehen, ist die Krankenversicherung. Einerseits weil der Abschluss von Grund- und Zusatzversicherung grundsätzlich der Privatsache des Arbeitnehmers überlassen ist, aber andererseits auch, weil viele Arbeitgeber sich nicht bewusst sind, dass sie mit dem Abschluss eines Kollektivvertrags mit einem Krankenversicherer spürbar bessere Konditionen für ihre Mitarbeitenden aushandeln können.

Kollektivverträge verhandeln

Für viele Arbeitnehmer sind die Gesundheitskosten nebst den Wohnkosten mittlerweile zum grössten Kostenblock geworden – und dieser wird gemäss aktuellen Prognosen weiter ansteigen. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) rechnet in diesem Jahr mit einem Kostenzuwachs um 4,1 Prozent auf rund 84,1 Milliarden Franken oder 9898 Franken pro Person und auch für 2018 erwarten die Konjunkturforscher einen erneuten Anstieg der Gesundheits­kos-ten von 3,9 Prozent auf 10 189 Franken pro Person.

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden hilft, hier zehn Prozent zu sparen, kann sich damit am Markt durchaus differenzieren – und das zum Wohle der Belegschaft. Es bedarf lediglich eines gewissen Initialaufwands, der mit einem umfassenden Angebotsvergleich einhergeht, um die bestmöglichen Konditionen eines Kollektivvertrags mit einer Versicherungsgesellschaft auszuhandeln.

Der maximale Rabatt, der auf einen Kollektivvertrag seitens der Versicherer gewährt werden kann, beträgt zehn Prozent – weitere Preisnachlässe dürfen dem Kollektiv nur nach der Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht (Finma) gewährt werden –  auf alle Zusatzversicherungen. Da diese Policen manchmal sogar teurer sind als die obligatorische Grundversicherung, kann eine Reduktion von zehn Prozent bereits zu einer spürbaren Entlastung des Budgets der Arbeitnehmer führen, vor allem wenn dieser eine teure halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung für sich und seine Familie abgeschlossen hat.

Interessante Rabatte

Die Krankenversicherer schliessen solche Kollektivverträge mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden ab, weil sie damit ihre Kosten senken können, da der administrative Aufwand geringer ist und je nach versicherter Gruppe auch die Risiken tiefer sind, beispielsweise bei einem IT-Unternehmen mit überwiegend junger Belegschaft und geringen gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Die genaue Anzahl bestehender Kollektivverträge ist nicht bekannt, aber es ist davon auszugehen, dass rund die Hälfte aller in der Schweiz krankenversicherten Personen über einen Verband, einen Verein oder den Arbeitgeber von einem Kollektivvertrag profitieren. Die grössten Krankenversicherer der Schweiz haben gemäss eigenen Angaben 1700 (Swica) respektive 1000 (CSS) und 700 (Visana) laufende Kollektivverträge mit Unternehmen geschlossen. Deren Mitarbeitende können von Rabatten und Vorteilen profitieren.

Grundsätzlich kann ein Unternehmen jeglicher Grösse in die Verhandlungen um einen Kollektivvertrag treten. Es ist naheliegend, dass die Versicherer dabei gerne möglichst grosse Bündel schnüren und auch die obligatorische Krankentaggeldversicherung und /oder die betriebliche Unfallversicherung mit in die Verhandlungswaage werfen möchten. Als Arbeitgeber sollte man vor Beginn solcher Verhandlungen die Einschätzung der Mitarbeitenden abholen, ob diese das Angebot von Zusatzversicherungen unter dem Dach eines Kollektivvertrages annehmen würden, denn letztlich unterzeichnet auch bei einem bestehenden Kollektivvertrag jeder Mitarbeiter seine eigene Zusatzversicherung bilateral mit dem betreffenden Krankenversicherer.

Kennzahlen beachten

Seitens einiger Krankenkassen bedarf es einer Mindestanzahl von Personen, die in einem Kollektivvertrag versichert sind, die Anzahl reicht von 20 (Swica) bis 100 (Helsana) versicherte Personen, damit ein Kollektivvertrag Sinn macht sowie rechtlich standhält.

Arbeitgeber sollten diese und andere Kennzahlen innerhalb der Belegschaft ihrer Firma vor Verhandlungsbeginn prüfen. Für den Abschluss ist aber nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter massgebend, sondern auch die Schadenquote innerhalb des Kollektivs. Denn ein Versicherer kann den Rabatt langfristig nur gewähren, wenn die Schadenquote der in einem Kollektiv versicherten Personen tat­säch­lich geringer ist als im Durchschnitt einer vergleichbaren Personengruppe. Nur dann ist der Rabatt laut der Finanzmarktaufsicht (Finma) gerechtfertigt.

Diese Regelung ist seit 2017 in Kraft, nachdem die FINMA die bis dato bestehenden Kollektivverträge überprüft hatte und zu dem Schluss kam, dass teilweise ungerechtfertigte Rabatte von 50 Prozent und mehr auf Kollektivverträge gewährt wurden, die rein von der Schadenquote des Kollektivs nicht gerechtfertigt waren und so zu einer unbegründeten Ungleichbehandlung zwischen Kollektiv- und Einzelversicherten geführt hat. Seither ist der Rabatt für alle Kollektivverträge auf zehn Prozent gedeckelt. Höhere Preisnachlässe müssen von der Krankenkasse an die Finma zur Prüfung gemeldet und von der Behörde genehmigt werden.

Beratung und Administration

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber aber noch weitere Möglichkeiten, um seinen Arbeitnehmenden das Krankenkassengeschäft zu erleichtern. Grössere Unternehmen können beispielsweise das Inkasso für die Prämien übernehmen, indem sie die Prämienzahlungen ihrer Mitarbeitenden direkt an die Krankenkasse leiten. Diese spart dadurch allfällige Mahngebühren – allein die Helsana gibt an, dass sie jährlich allein rund 500 000 Mahnungen mit der Briefpost versenden muss – und kann diese Einsparung unter Umständen über einen Prämiennachlass an die Versicherten des Unternehmens zurückgeben.

So betrachtet, haben Unternehmen einen grös­seren Spielraum, um die Leistungen der Krankenversicherung zu optimieren, als dies auf den ersten Blick zu erwarten war. Präventive Massnahmen und die medizinischen Leistungen im Krankheitsfall sollten dabei stets im Vordergrund stehen. Im optimalen Fall können diese mit freiwilligen Angeboten des Arbeitgebers wie beispielsweise einer Beratungsdienstleistung oder einem freiwilligen Zuschuss zur Krankenversicherungsprämie als gesonderten Lohnbestandteil ergänzt werden. Ein detaillierter Angebotsvergleich, auch in Kombination mit der Krankentaggeld- sowie der betrieblichen Unfallversicherung, ist die Entscheidungsgrundlage für Unternehmen, welche ihren Mitarbeitenden den Weg zur bestmöglichen und einer möglichst kostengünstigen medizinischen Versorgung ebnen möchten.

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