Zusammen mit dem Knallen der Champagnerkorken zum Neujahrsstart 2017 werden schweizweit Milliardenwerte in Form von verjährten Verlustscheinen auf einen Schlag wertlos. Dahinter steckt die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG) aus dem Jahre 1997. Damals wurde die Verjährung von Verlustscheinen auf 20 Jahre nach deren Ausstelldatum beschlossen. Dies im Fall, dass die Verjährung zwischenzeitlich nicht unterbrochen wurde.
Nach Ablauf dieser Frist sind die betroffenen Verlustscheinforderungen gerichtlich nicht mehr durchsetzbar – das Geld ist endgültig verloren. Selbst wenn der Schuldner zu neuem Vermögen kommt, besitzt der Gläubiger danach keinerlei rechtliche Handhabe mehr, seine Forderung einzufordern.
Es besteht Handlungsbedarf
Bisherige Praxiserfahrungen zeigen eindeutigen Handlungsbedarf, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch auf Konzernebene. Längst abgeschriebene und ausgebuchte Werte tauchen zwar in keiner Buchhaltung mehr auf, es empfiehlt sich aber dennoch, diese nicht zu vergessen. Denn in den Verlustscheinen steckt ein nicht unerhebliches finanzielles Potenzial.
Grosse Unternehmen sind sich dieser Problematik teilweise bewusst, doch in kleinen und mittelgrossen Unternehmen fehlen häufig die Ressourcen, um sich parallel zum Tagesgeschäft auch noch um abgeschriebene Forderungen zu kümmern. Vielfach besteht aber auch der Eindruck, die Verlustscheinfälle seien aussichtslos. Was wäre, wenn sich ein Teil davon realisieren liesse? Was wäre, wenn die Bewirtschaftung überhaupt keine zusätzlichen Ressourcen binden würde?
Schwierige Bewirtschaftung
Am Anfang der Bewirtschaftung alter Verlustscheine steht immer eine sorgfältige Triage. Nur bei Verlustscheinen von natürlichen Personen besteht Handlungsbedarf. Die anderen sind wertlos. Vielfach ist die zweifelsfreie Identifikation des Schuldners die erste grosse Hürde. Nicht selten dürfte dieser in den letzten 20 Jahren mehrmals den Wohnsitz gewechselt haben. Kommen auch noch Namensänderungen aufgrund von Eheschliessungen oder Scheidungen hinzu, kompliziert das die Angelegenheit zusätzlich. Die Wahrscheinlichkeit steigt, den Schuldner aus den Augen zu verlieren. Darüber hinaus stellt sich die zentrale Frage, wie sich die Bonität des Schuldners in der Zwischenzeit verändert hat. Doch wie kommt man überhaupt zu solchen Daten?
Ohne Informationen scheitert die Bewirtschaftung bereits in dieser Anfangsphase. Spezialisierte Auskunfteien verfügen über Datenbanken, welche auch Informationen zur Bonität enthalten. Sie dienen nicht nur der zweifelsfreien Identifikation, sondern liefern darüber hinaus auch eine wertvolle Entscheidungshilfe. Damit lässt sich viel besser beurteilen, ob sich eine Bearbeitung eines Falls lohnt oder nicht. Der Gläubigerschutzverband Creditreform als Wirtschaftsauskunftei unterstützt auch hier.
Mehraufwand vermeiden
Im Zusammenhang mit den bestehenden Verlustscheinen liegt das zentrale Anliegen insbesondere für die kleinen und mittelgrossen Unternehmen in der Vermeidung weiterer unnötiger finanzieller Aufwände. Schliesslich möchte man sich die Finger ja nicht noch einmal verbrennen. Und wer von den Mitarbeitenden hat überhaupt freie Kapazitäten, um sich um die Verlustscheinbewirtschaftung zu kümmern?