Um nach der Pensionierung die Fortführung des gewohnten Lebensstandards zu sichern, müssen die Renten aus der AHV und der Pensionskasse zusammen rund 60 Prozent des bisherigen Erwerbseinkommens betragen – so weit die Zielsetzung der Bundesverfassung im Jahr 1985. Doch gut 20 Jahre später haben sich die Zeiten geändert: Statt der damaligen Verzinsung von vier Prozent befinden wir uns heute in einer lang anhaltenden Tiefzinsphase. In Kombination mit der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen stark reformbedürftigen AHV sind alternative Vorsorgemöglichkeiten gefragt: Darum wird einerseits die private Vorsorge wichtiger, andererseits rückt die berufliche Vorsorge ins Zentrum der Aufmerksamkeit.
Vorsorgeplan wählbar
Arbeitnehmende können die Pensionskasse nicht selbst wählen; sie geht mit der Wahl des Arbeitgebers einher – das gilt jedoch nicht für den Vorsorgeplan. Dessen Möglichkeiten auszuschöpfen, ist gerade für Kadermitarbeitende besonders interessant. Denn die Zinsgarantie und der garantierte Umwandlungssatz gelten nur für die gesetzlichen Mindestleistungen. Die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Basisvorsorge ist damit bei höheren Einkommen besonders gross. Sie entsteht im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Doch mit einem speziellen Versicherungsplan für definierte Kreise von Mitarbeitenden – beispielsweise für Kadermitarbeitende – lässt sich diese Lücke schliessen. Als willkommenes Plus kann das Kader bei dieser zeitgemässen Lösung Steuern sparen und über die Anlagepläne mitbestimmen.
Der passende Kaderplan
Der beste Kaderplan nützt wenig, wenn er nicht zu den Versicherten passt. Deshalb gilt es als Erstes, das Leistungsziel des Basisplans zu erfassen. Erst danach können weitere Leistungsziele definiert werden, die mit dem speziellen Kaderplan erreicht werden sollen. Wie hoch sollen die Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall sein? Sind diese Zielsummen festgelegt, muss überprüft werden, ob sie mit dem vorhandenen Budget erreicht werden können: Sind Arbeitgeber- und allenfalls auch Arbeitnehmerbeiträge ausreichend dafür?