Finanzen & Vorsorge

Pensionsnahe Reduktion des Arbeitspensums

Teilpensionierung – eine attraktive Option

Wer pensionsnah das Arbeitspensum reduziert, kann je nach Pensionskasse von unterschiedlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Eine Teilpensionierung ist häufig eine attraktive Option. Der Beitrag zeigt eine Übersicht.
PDF Kaufen

Ein schrittweiser Übergang in den dritten Lebensabschnitt bringt einige Vorteile mit sich: Vor allen Dingen wird man nicht von einem Tag auf den anderen vollständig aus dem Arbeitsalltag mit seinen festen Strukturen und dem gelebten Be­ziehungsnetz gerissen – der Übergang in die Pension erfolgt etappenweise. 

Firmeninhabern ist es beispielsweise möglich, sich sukzessive aus der opera­tiven Führung des Unternehmens zurückzu­ziehen. Rückblickend wird diese Angewöhnungszeit von den Betroffenen meist als sehr wertvoll beschrieben.

Aus finanzieller Sicht gilt: Die Auswirkungen einer pensionsnahen Reduktion des Arbeitspensums auf die künftigen Altersleistungen aus AHV und Pensionskasse werden oftmals überschätzt. Bedeutender ist dagegen der eigentliche Lohnverzicht, bedingt durch das reduzierte Arbeitspensum.

Die Optionen

Ist jemand an eine Pensionskasse angeschlossen, gibt es punkto Pensumsreduktion – je nach Reglement – die folgenden Optionen:

Reduktion des versicherten Lohnes ohne Teilbezug der Alters­leistung (Pensumsreduktion)
Mit der Reduktion des Arbeitspensums wird auch der in der Pensionskasse ver­sicherte Lohn angepasst. Die Folge davon sind tiefere Altersleistungen auf den Pensionierungszeitpunkt. Mit der Reduktion des versicherten Lohnes wird sich auch das vorhandene Einkaufspotenzial verkleinern oder ganz wegfallen.

Reduktion des versicherten Lohnes mit Teilbezug der Altersleistung (Teilpensionierung)
Auch hier wird der versicherte Lohn in der Pensionskasse mit der Pensumsreduktion reduziert, mit den gleichen Folgen wie vorhin beschrieben. Bei dieser Variante wird jedoch auf den Zeitpunkt, in dem das Pensum reduziert wird, ein Teil­pensionierungsschritt realisiert. Dessen Umfang entspricht in der Regel der Pensumsreduktion. Wird das Arbeitspensum ewa von 100 % auf 70 % reduziert, können 30 % der vorhandenen Altersleistung bezogen werden – als Rente, in Kapital- oder in einer Mischform.

Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohnes
Wird der versicherte Lohn um höchstens die Hälfte reduziert, kann verlangt werden, dass die Vorsorge mit dem bishe­rigen versicherten Lohn weitergeführt wird. Der Vorteil besteht darin, dass sich die mutmasslichen Altersleistungen nicht reduzieren und das Einkaufspotenzial bestehen bleibt. Die Beiträge der Weiterversicherung sind in der Regel von der versicherten Person selber zu tragen.

Abbildung 1 vermittelt einen Überblick über die Vor- und Nachteile der Varianten. Aus finanzieller Sicht ist ein Teil­pensionierungsschritt in der Regel eine vorteilhafte Lösung – sowohl bei einem Renten- wie auch einem Kapitalbezug. Abbildung 2 zeigt die Auswirkungen eines Teilpensionierungsschrittes im Vergleich zur Weiterführung der Vorsorge mit reduziertem Lohn ohne Teilbezug.

Die Auswirkungen

Sowohl beim Renten- wie auch beim Kapitalbezug fällt die totale Altersleistung per Alter 65 durch den Teilpensionierungsschritt tiefer aus. Die Gründe dafür sind jedoch unterschiedlich: Im Falle des Rentenbezugs kommt bei der Teilpensionierung ein reduzierter Umwandlungssatz zur Anwendung (im Beispiel 5,64 % per Alter 62 versus 6 % per Alter 65), die Teilrente ab 62 fällt lebenslang tiefer aus. Stellt man den Totalbetrag der ab Alter 62 erhaltenen Teilrenten von CHF 23 118 (3 x CHF 7706) jedoch der lebenslangen Rentenreduktion von CHF 740 gegenüber, zeigt sich, dass der Teilpensionierungsschritt in diesem Beispiel rechnerisch attraktiv ist: Ein finanzieller Nachteil stellt sich erst nach über 30 Jahren ein (ohne Steuerfolgen).

Wird jedoch per Alter 62 Kapital bezogen, liegt der Grund für die geringere Gesamtleistung lediglich in der weg­gefal­lenen Verzinsung des vorbezogenen Kapitals. Da das ausbezahlte Kapital jedoch bewirtschaftet werden kann, ist diese Differenz für die Beurteilung unerheblich. Wird das Kapital aufgrund des Teilpensionierungsschritts in zwei Tranchen ausbezahlt (sprich: gestaffelt), reduziert dies die Kapitalleistungssteuern oftmals massgeblich, wie der Vergleich in Abbildung 3 zeigt.

Die Voraussetzungen

Damit der auf zwei Jahre verteilte Bezug des Alterskapitals aus steuerlicher Sicht akzeptiert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Reduktion des Beschäftigungsgrades muss massgeblich und dauerhaft sein (zum Beispiel mindestens 20 % und mind. ein Jahr).
  • Der Lohn muss im gleichen Umfang reduziert werden.
  • Der Bezug der Altersleistung muss der Reduktion des Beschäftigungsgrades entsprechen.
  • Die Teilpensionierung muss im Pensionskassenreglement vorgesehen sein.

Ein Teilpensionierungsschritt kann also sehr interessant sein – im Falle eines Renten- wie auch eines Kapitalbezuges. Wichtig ist, dass der zentrale Entscheid «Rente oder Kapital» rechtzeitig, umsichtig und fundiert gefällt wird. Welche der Möglichkeiten im konkreten Fall zu bevorzugen ist, muss individuell beurteilt werden. Die persönlichen Bedürfnisse, die Vermögenssituation sowie das Einkommen und die Vorsorgesituation der Partnerin resp. des Partners beeinflussen die Entscheidung wesentlich.

Porträt