Die Abstimmung vom 24. September 2017 über die Altersvorsorge 2020 hat gezeigt, dass das Thema Altersvorsorge aktueller ist denn je. Fakt ist, dass in den Pensionskassen weiterhin Milliarden von Franken von Jung zu Alt umverteilt werden. Die AHV droht tief in die roten Zahlen zu geraten. Viele entscheidende Fragen sind weiterhin offen, etwa die Frage nach dem richtigen Rentenalter ist nach wie vor unbeantwortet, die politischen Parteien sind sich darin weiterhin uneinig. Nur in einem Punkt besteht in der Politik Übereinstimmung: Eine Reform ist unumgänglich und muss jetzt zeitnah realisiert werden.
Auseinandersetzung wichtig
In der heutigen Zeit ist es daher unerlässlich, dass die Entscheidungsträger der KMU der Planung der optimalen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden höchste Priorität einräumen und sich vermehrt mit der Pensionskasse auseinandersetzen. Dabei kann es sich lohnen, die Leistungen verschiedener Pensionskassen zu vergleichen und sich zu fragen, ob die Leistungen der aktuellen Kasse noch mit den Unternehmenszielen übereinstimmen. Jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlt obligatorische Beiträge in die Pensionskasse ein, die sich nach dem Gehalt und dem Alter des Versicherten richten.
In der Regel betragen die Sparprämien je nach Altersstufe 7, 10, 15 oder 18 Prozent des versicherbaren Lohns. Diese Abgaben sind gesetzlich festgelegt, wobei die Versicherten bisher wenig Spielraum bezüglich Risikoschutz oder Anlagestrategie haben.
Viele Versicherte weisen eine umhüllende Pensionskassenlösung auf. Hier findet keine Aufteilung auf zwei Rechtsträger, wie zum Beispiel BVG-Kasse und überobligatorische Kasse, statt. Im Überobligatorium kann eine individuelle und flexible Anlagestrategie gewählt respektive ausgearbeitet werden. Dies veranlasst gerade Entscheidungsträger mit Lohnanteilen höher als 126 900 CHF, ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und für ihre Bedürfnisse zu nutzen.
Zweigeteilte Vorsorgelösung
Unternehmen tun gut daran, ihren Kadermitarbeitenden eine zweigeteilte Lösung anzubieten. Das heisst, dass es für das Kapital im Überobligatorium Wahlmöglichkeiten gibt, während die Gelder im Obligatorium kollektiv, also ohne Mitspracherecht, angelegt werden. Individuelle Lösungen sind steuerlich attraktiv, denn freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind vollumfänglich abzugsberechtigt vom steuerbaren Einkommen. Dabei bewährt es sich jedoch, die Beiträge gestaffelt über verschiedene Steuerperioden einzuzahlen, um zusätzlich Steuern einzusparen.
Optimierung
Um das Altersguthaben und die Steuern zu optimieren, kann es sich auszahlen, das Obligatorium vom Überobligatorium zu trennen. Der aktuelle Mindestzins von 1,25 Prozent findet nur beim obligatorischen Guthaben Anwendung und ist gesetzlich garantiert.
Bei den überobligatorischen Beiträgen haben die Krankenkassen freie Hand, einen Zinssatz festzulegen. Da es sich bei Pensionskassenkapital in der Regel um langfristiges Kapital handelt, kann es entsprechende Vorteile mit sich bringen, dieses Kapital vom obligatorischen Guthaben loszulösen und entsprechend einer eigens gewählten Anlagestrategie anzulegen.