Finanzen & Vorsorge

Altersvorsorge

Rentnerstiftung als neue Vorsorgelösung

Die Lebenserwartung hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Auf der einen Seite ist dies erfreulich. Andererseits führt es in der beruflichen Vorsorge zu Problemen, weil die Rentenleistungen länger zu erbringen sind. Die dafür erforderlichen Vorsorgekapitalien, mit denen die Verpflichtungen sicherzustellen sind, müssen angepasst werden.
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Das Zinsumfeld hat sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Die sich mittlerweile auf Tiefstständen befindenden Zinsen wirken sich auch negativ auf die Pensionskassen mit ihren mehrheitlich in festverzinslichen Papieren investierten Anlagen aus. Die Anlagerenditen der Pensionskassen haben dadurch gelitten und liegen unterhalb der für das Erfüllen der Vorsorgeverpflichtungen notwendigen Renditen. Denn auch die Ver­pflichtungen der Renten sind mit technischen Zinssätzen hinterlegt, die es zu erreichen gilt. Kann deshalb langfristig die erforderliche Rendite nicht erzielt werden, müssen die technischen Zinssätze angepasst werden.

Nachhaltig und langfristig

Eine Anpassung oder besser gesagt eine Senkung des technischen Zinssatzes löst jedoch eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger aus. Eine solche Senkung wirkt sich negativ auf den Deckungsgrad einer Stiftung aus. Beim Absinken unter 100 Prozent werden Massnahmen notwendig, die ausschliesslich von den aktiven Versicherten und gegebenenfalls den Firmen zu tragen sind. Von Sanierungsmassnahmen nicht betroffen sind die Rentner. Da die berufliche Vorsorge mittels Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird, sind Umvertei­lungen in der zweiten Säule systemfremd und müssen verhindert werden.

Mit dieser Ausgangslage wurde die Gründung einer Stiftung ausschliesslich für Bezüger einer Alters- und Hinterlassenenleistung angegangen, also einer so­genannten Rentnerstiftung. Selbstverständlich im Bewusstsein, dass auch eine Rentnerstiftung mit den gleichen Eckwerten konfrontiert sein wird wie jede andere Vorsorgeeinrichtung auch. Aus diesem Grund wurde der Rentnerstiftung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und einem langfristigen Fortbestand Rechnung getragen.

Umverteilungen, wie oben umschrieben, sind deshalb nur noch bei der Finanzierung von zu übertragenden Rentenbeständen möglich. Zu diesem Zeitpunkt muss der Stiftungsrat der abgebenden Stiftung entschieden haben, wie er die Übertragung finanzieren möchte. Ergeben sich aus der Berechnung für den Übertrag des Rentenbestandes höhere Vorsorgekapitalien, so stellt die Differenz daraus zu einem gewissen Teil eine Umverteilung dar. Die Entscheidungsgrundlagen werden transparent vorliegen, so dass der Stiftungsrat eine gute Lösung finden und genehmigen kann.

Nach Übertragung des Renten­bestandes sind Umverteilungen nur noch in seltenen Fällen bei allfälligen Sanierungssituationen möglich.

Sicherheitsvarianten

Die Rentnerstiftung verfügt für die Übernahme von Rentnerbeständen über zwei mögliche Varianten von Sicherheitsniveaus. Bei der Variante mit der höchsten Sicherheit wird mit sehr konservativen Rechnungsgrundlagen gerechnet. Die Sterblichkeit wird mit der aktuellsten Generationentafel abgebildet, so dass die zukünftige Entwicklung der Langlebigkeit bereits mit einbezogen ist. Der technische Zinssatz wird gemäss der kostenbereinigten Rendite von Obligationen in Schweizer Franken bestimmt. Damit lässt sich die höchste Unabhängigkeit von zukünftigen Schwankungen des Zins- und Spreadniveaus erreichen. Konkret bedeutet dies, dass kurz- bis langfristige Zinssenkungen lediglich einen geringen Effekt auf die Rentnerstiftung haben wer­den, da die Zahlungsströme der Verbindlichkeiten mit jenen der Obligationen abgestimmt sind. Somit werden Nachfinanzierungen nur noch in Extremsituationen notwendig sein.

Positiver Deckungsgrad

Bei der zweiten Variante mit einem tie­feren Sicherheitsniveau besteht zudem die Möglichkeit, das Ertragspotenzial der Kapi­talanlagen durch eine risikoreiche­re Anlagestrategie auszunutzen. Dies erfolgt mit der zusätzlichen Beimischung von Immobilienanlagen. Das tiefere Sicherheitsniveau ist aber nur möglich, wenn der Arbeitgeber bzw. die abgebende Vorsorgeeinrichtung eine Garantie bietet, für allfällige Nachfinanzierungen aufzukommen. Der Arbeitgeber kann seinen Teil des Finanzierungsbedarfs durch eine Garantie transparent sicherstellen. Es werden somit alle Beteiligten bei der Finanzierung miteinbezogen.

Die Individualisierung in der beruflichen Vorsorge sowie die laufenden Veränderungen der regulatorischen Vorgaben werden auch künftig die Verwaltungskosten zusätzlich belasten, was sich negativ auf die Kennzahlen der Vorsorgeeinrichtungen auswirken wird.

Die Rentnerstiftung ermöglicht es den Pensionskassen, sich auf die aktiven Versicherten zu fokussieren und ihnen sowie dem Arbeit­geber den bestmöglichen Service zu gewähren. Die Rentnerstiftung wird ab Gründung über wirksame Governance-Strukturen verfügen, die den Vorgaben der Strukturreform genügen und darüber hinausgehen.

Mit den vorgesehenen Finanzierungskonzepten der Rentnerstiftung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit immer eine Überdeckung zu verzeichnen sein und somit ein positiver Deckungsgrad von über 100 Prozent vorliegen.

Durch die Ausrichtung auf Rentnerbestände kann eine effiziente Verwaltung und Betreuung der Kunden mit tiefen Verwaltungskosten sichergestellt werden. Bei der Vermögensanlage der Vorsorgekapitalien wird die Anlagerendite keine bedeutende Kennzahl bilden, da durch die laufzeitenkongruente Investition eine hohe Sicherheit vor einer hohen Rendite bevorzugt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Rentnerstiftung alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Führung einer solchen Stiftung erfüllt.

Die Rentnerstiftung befindet sich nach Abklärungen mit den Aufsichtsbehörden und dem Sicherheitsfonds im Moment in der Gründungsphase und wird spätestens ab 2015 operativ tätig sein. Weitere Informationen werden direkt an ausgewählte Partner erfolgen oder sind bei den beiden genannten Autoren einzuholen.