Das Zinsumfeld hat sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Die sich mittlerweile auf Tiefstständen befindenden Zinsen wirken sich auch negativ auf die Pensionskassen mit ihren mehrheitlich in festverzinslichen Papieren investierten Anlagen aus. Die Anlagerenditen der Pensionskassen haben dadurch gelitten und liegen unterhalb der für das Erfüllen der Vorsorgeverpflichtungen notwendigen Renditen. Denn auch die Verpflichtungen der Renten sind mit technischen Zinssätzen hinterlegt, die es zu erreichen gilt. Kann deshalb langfristig die erforderliche Rendite nicht erzielt werden, müssen die technischen Zinssätze angepasst werden.
Nachhaltig und langfristig
Eine Anpassung oder besser gesagt eine Senkung des technischen Zinssatzes löst jedoch eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentenbezüger aus. Eine solche Senkung wirkt sich negativ auf den Deckungsgrad einer Stiftung aus. Beim Absinken unter 100 Prozent werden Massnahmen notwendig, die ausschliesslich von den aktiven Versicherten und gegebenenfalls den Firmen zu tragen sind. Von Sanierungsmassnahmen nicht betroffen sind die Rentner. Da die berufliche Vorsorge mittels Kapitaldeckungsverfahren finanziert wird, sind Umverteilungen in der zweiten Säule systemfremd und müssen verhindert werden.
Mit dieser Ausgangslage wurde die Gründung einer Stiftung ausschliesslich für Bezüger einer Alters- und Hinterlassenenleistung angegangen, also einer sogenannten Rentnerstiftung. Selbstverständlich im Bewusstsein, dass auch eine Rentnerstiftung mit den gleichen Eckwerten konfrontiert sein wird wie jede andere Vorsorgeeinrichtung auch. Aus diesem Grund wurde der Rentnerstiftung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und einem langfristigen Fortbestand Rechnung getragen.
Umverteilungen, wie oben umschrieben, sind deshalb nur noch bei der Finanzierung von zu übertragenden Rentenbeständen möglich. Zu diesem Zeitpunkt muss der Stiftungsrat der abgebenden Stiftung entschieden haben, wie er die Übertragung finanzieren möchte. Ergeben sich aus der Berechnung für den Übertrag des Rentenbestandes höhere Vorsorgekapitalien, so stellt die Differenz daraus zu einem gewissen Teil eine Umverteilung dar. Die Entscheidungsgrundlagen werden transparent vorliegen, so dass der Stiftungsrat eine gute Lösung finden und genehmigen kann.
Nach Übertragung des Rentenbestandes sind Umverteilungen nur noch in seltenen Fällen bei allfälligen Sanierungssituationen möglich.
Sicherheitsvarianten
Die Rentnerstiftung verfügt für die Übernahme von Rentnerbeständen über zwei mögliche Varianten von Sicherheitsniveaus. Bei der Variante mit der höchsten Sicherheit wird mit sehr konservativen Rechnungsgrundlagen gerechnet. Die Sterblichkeit wird mit der aktuellsten Generationentafel abgebildet, so dass die zukünftige Entwicklung der Langlebigkeit bereits mit einbezogen ist. Der technische Zinssatz wird gemäss der kostenbereinigten Rendite von Obligationen in Schweizer Franken bestimmt. Damit lässt sich die höchste Unabhängigkeit von zukünftigen Schwankungen des Zins- und Spreadniveaus erreichen. Konkret bedeutet dies, dass kurz- bis langfristige Zinssenkungen lediglich einen geringen Effekt auf die Rentnerstiftung haben werden, da die Zahlungsströme der Verbindlichkeiten mit jenen der Obligationen abgestimmt sind. Somit werden Nachfinanzierungen nur noch in Extremsituationen notwendig sein.