Schweizer Unternehmen bewerten das aktuelle Marktumfeld als positiv und sind bezüglich Umsatzentwicklung zuversichtlich. Dank der guten Konjunkturlage und dem wachsenden Vertrauen in die Wirtschaft sind sie bereit, in den Wirtschaftsstandort zu investieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dieser Aufwärtstrend hat dem Arbeitsmarkt einen kräftigen Aufwind verliehen. Die Arbeitslosigkeit ist so tief wie seit fast zehn Jahren nicht mehr. Entsprechend erstaunt es nicht, dass der Fachkräftemangel zu den grössten Herausforderungen zählt und Stellen oft über längere Zeit unbesetzt bleiben.
Attraktivität steigern
Mehr als je zuvor geht es für Arbeitgeber deshalb darum, unterschiedlichste Bedürfnisse der Arbeitnehmenden zu adressieren. Nur so können sie sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende als attraktives Unternehmen abheben. Zu einem solchen Differenzierungsmerkmal gehören angepasste Vergütungspakete. Diese sprechen nicht nur potenzielle Mitarbeitende an, sondern verstärken auch die Bindung der bestehenden Belegschaft. Zu einem solchen Paket gehört ein entsprechendes Angebot im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Die Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Unternehmen sind erheblich. Die Altersleistungen sind oft mehr als doppelt so hoch als diejenigen eines anderen. Dies hat unterschiedliche Gründe. Schon bei den Beiträgen zeigen sich zwei Welten. Während bei einigen Firmen Vorsorgeleistungen nur ein untergeordneter Bestandteil des Gesamtentlöhnungspakets sind, gehörten bei anderen eine sehr gute berufliche Vorsorge und entsprechend hohe Beitragssätze fest zur Firmenkultur.
Auch bei der Frage, welche Gehaltsbestandteile – Stichwort Bonus – einzubeziehen sind, existieren unterschiedliche Philosophien. Einige Unternehmensverantwortliche vertreten die Auffassung, dass leistungs- und gewinnabhängige Lohnbestandteile bei der Ermittlung des Gesamtlebensstandards berücksichtigt werden müssen. Demnach müsste für einen angemessenen Einkommensersatz nach der Pensionierung ebenfalls die Höhe des Bonus angerechnet werden. Andere sind der Überzeugung, dass leistungsabhängige Entgelte naturgemäss schwanken und folglich nicht von den Mitarbeitenden für ihren Lebensstandard eingeplant und vom Unternehmen versichert werden sollten.
Es spielt jedoch nicht nur eine Rolle, wie viele Mittel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Pensionskasse zugewandt werden. Die Verzinsung der Alterskapitalien als «dritter Beitragszahler» trägt zur Bildung des Alterskapitals wesentlich bei. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind aber erheblich. Vollversicherungen haben in den letzten Jahren auf dem obligatorischen Altersguthaben den gesetzlich vorgeschrieben Zinssatz gewährt (im Jahr 2018 ein Prozent). Die überobligatorischen Guthaben wurden mit weniger als einem Prozent verzinst. Demgegenüber bewegten sich die Sätze der teilautonomen Stiftungen mit zwei bis drei Prozent auf einem erheblich höheren Niveau.
Nicht erst seit dem jüngst erfolgten Votum zur Altersvorsorge 2020 steht der für die Berechnung der Altersrenten angewandte Umwandlungssatz im Fokus der öffentlichen Diskussion. Ein Trend zeichnet sich deutlich ab: Die Umwandlungssätze sinken, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau.
Teilautonome Stiftungen
Grossfirmen und Arbeitgeber der öffentlichen Hand verfügen über ihre eigenen Pensionskassen. KMU hingegen schliessen sich aufgrund ihrer Grösse an Gemeinschafts- und Sammelstiftungen an. Gemäss einer Studie der Hochschule Luzern aus dem Jahre 2015 wählen KMU ihre Vorsorgelösung sehr bewusst aus. Sie schätzen die Wahlfreiheit bezüglich Angebot und Anbieter. Zudem sei das Bedürfnis nach Sicherheit gross. Somit überrascht es nicht, dass rund 60 Prozent aller versicherten Personen in KMU bei Vollversicherern angeschlossen sind.
Dies mag daran liegen, dass sich in der Vergangenheit die Vollversicherungen und teilautonomen Stiftungen bezüglich der gewährten Verzinsungen auf den Altersguthaben, den Prämien für die Risikoleistungen und der Verwaltung kaum voneinander unterschieden. Je nach Aufteilung des Sparguthabens auf Obligatorium und Überobligatorium waren keine wesentlichen Unterschiede bei den Umwandlungssätzen festzustellen. Als weitere mögliche Gründe für die grosse Nachfrage nach Vollversicherungen kommen sowohl eine Angebotssteuerung durch die Marktteilnehmer aber auch eine mangelnde Prüfung von Alternativen infrage.
Die stetig steigende Lebenserwartung, das anhaltende Niedrigzinsumfeld und das enge Anlagekorsett der Vollversicherer haben bereits vor Jahren die Trendwende zugunsten der teilautonomen Stiftungen eingeleitet. Durch den unglücklichen Reformstau in der Altersvorsorge und die zunehmende Belastung durch Solvenzvorschriften ist es für die Versicherungsgesellschaften immer schwerer geworden, das Vollversicherungsangebot aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig sind ihre Anlageerträge hinter denen der meisten autonomen Stiftungen zurückgeblieben. Zurückzuführen ist dies auf die Kosten für Garantien, vor allem aber auf die regulatorischen Einschränkungen der Investitionen von Versicherungen.