Finanzen & Vorsorge

Vorsorgen und finanzieren I

Pensionskasse des Unternehmers: Vom Kostenpunkt zum Erfolgsfaktor

In der Ausgestaltung der Pensionskassenlösung schlummert oftmals erhebliches Optimierungspotenzial. Die individuellen Handlungsspielräume sind dabei weitreichend und es empfiehlt sich, diese sorgfältig zu prüfen.

Unternehmer sind verpflichtet, die Sozialversicherungen für sich selbst und ihre Mitarbeitenden zu organisieren. Dazu gehört – Selbstständigerwerbende ausgenommen – auch der Pensionskassenanschluss. Die bestehenden Lösungen der Personalvorsorge sind oftmals «historisch gewachsen» und werden relativ statisch verwaltet. Dabei bergen die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der beruflichen Vorsorge häufig grosses Optimierungspotenzial. 

Finanzielle Zukunftsplanung

Es lohnt sich deshalb, die berufliche Vorsorge nicht nur als gesetzliche Notwendigkeit und Kostenpunkt zu betrachten. Vielmehr empfiehlt es sich, die Vorteile einer breiten Palette von Lösungen unterschiedlicher Anbieter zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Wie eine Pensionskassenlösung optimal ausgestaltet wird, lässt sich nicht pauschal festlegen. Die Bedürfnisse des Unternehmers, der Belegschaft sowie die betriebliche Situation insgesamt sollten in die Beurteilung einfliessen. Hinzu kommt, dass sich üblicherweise die Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern. In der Aufbauphase beispielsweise stehen meist Kostenbewusstsein und schlanke Lösungen im Vordergrund. Mit zunehmendem Reifegrad des Unternehmens kann eine gut ausgebaute Lösung die betrieblichen respektive privaten Ansprüche besser abdecken. 

Separate Vorsorgepläne

Alle Mitarbeitenden einer Firma, deren Lohn die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge übersteigt, müssen in einer Pensionskasse versichert werden. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der einzelnen Personengruppen gerecht zu werden, lassen sich innerhalb der rechtlichen Vorgaben verschiedene Vorsorgepläne einrichten. So kann der Fokus beim einen Vorsorgeplan auf die Erfüllung der gesetzlichen Mindestleistungen gelegt werden. Dies zugunsten tieferer Kosten, höherer Nettolöhne und somit direkt verfügbarer Einkommen. Ein anderer Plan kann eine erweiterte Risikoabsicherung (Invalidität und Todesfall) für eine bestimmte Versichertengruppe vorsehen. 

Auch ein ausgebauter Sparprozess – und damit verbunden höhere Lohnabzüge – liegt oftmals im Interesse des Unternehmers und der Kaderangestellten. Durch das stärker reduzierte Nettoeinkommen können überdies Einkommenssteuern gespart werden. In der Praxis lassen sich oftmals zielgruppenspezifische Lösungen mit einem Basisplan und einem ergänzenden Kaderplan finden.

Einkaufspotenzial

Freiwillige Pensionskasseneinkäufe sind ein effektives Instrument zur Optimierung der privaten finanziellen Situation mit einem grossen Planungsspielraum. So können in Jahren mit (besonders) hohem Einkommen die steuerlichen Spitzenbelastungen gebrochen werden. Es lohnt sich, (ausserordentliche) Lohnzahlungen und Dividendenbezüge mit allfälligen Pensionskasseneinkäufen abzustimmen. Die meist progressive Ausgestaltung der Steuertarife macht sorgfältige Überlegungen diesbezüglich sehr wertvoll. Voraussetzung ist ein genügendes Einkauf­s­potenzial, das den möglichen Rahmen für freiwillige Einzahlungen vorgibt. Mit der Ausgestaltung der eigenen Pensionskasse kann das Einkaufspotenzial direkt beeinflusst werden.

Zusätzliches Einkaufspotenzial wird mit der Erhöhung des versicherten Lohns geschaffen. Das Gesetz schreibt die obli­gatorische Versicherung der Lohnantei­le bis zum BVG-Maximum von derzeit  85 320 CHF vor. Nach Abzug des Koordinationsabzuges liegt der versicherte Lohn bei 60 435 CHF. Im Sinne einer freiwilligen Besserstellung kann der Vorsorgeplan auf den Koordinationsabzug verzichten, womit der versicherte Lohn ansteigt. Auch besteht die Möglichkeit, Lohnanteile über dem BVG-Maximallohn zu versichern. 

Im Beispiel gehen wir von einem Lohn
eines Unternehmers von 150 000 CHF aus. Die Pensionskassenlösung nach BVG-Grundsätzen versichert davon 60 435 CHF. Wird nun ein Vorsorgeplan gewählt, der das gesamte Einkommen versichert und ohne Koordinationsabzug arbeitet, liegt das modellmässige Sparguthaben im Alter 55 bei sonst gleichen Parametern rund 335 000 CHF höher als im BVG-Plan. Diese Differenz kann in der Folge als Einkaufs­potenzial genutzt werden. Im abgebildeten Vergleich wurde mit identischen Sparbeiträgen gerechnet, die in der Praxis eine weitere Stellschraube bei der Ausgestaltung der Vorsorgelösung darstellen.

Der 1e-Plan

Seit der Einführung der gleichnamigen Rechtsgrundlage im Jahre 2017 bieten sogenannte 1e-Pläne eine weitere Möglichkeit zur Gestaltung einer individualisierten, modernen Pensionskassenlösung. Diese Lösungen stehen für Unternehmer und Mitarbeitende ab einer Lohnsumme von 127 980 CHF zur Verfügung. Innerhalb eines 1e-Plans kann jeder Versicherte seine gewünschte Anlagestrategie auswählen, wobei maximal zehn Anlage­strategien möglich sind. Gerade Kader­mit­arbeitende, die im Arbeitsleben viele Entscheidungen treffen, erhalten so auch bei der Gestaltung ihrer beruflichen Vorsorge ein Mitspracherecht. Der gesamte Nettoerfolg der Anlagen wird dem Versicherten gutgeschrieben. 

Bei diesem Modell ist kein Rentenbezug vorgesehen und eine mögliche Umverteilung von aktiv Versicherten hin zu Rentnern entfällt. Im Gegenzug muss auf eine Zinsgarantie verzichtet und auch das Verlustrisiko selbst getragen werden. Die Möglichkeit von Pensionskasseneinkäufen ist innerhalb von 1e-Plänen ebenfalls gegeben.

Gestaltungsoptionen prüfen

Es lohnt sich, weitere Gestaltungsoptionen für den Pensionskassenanschluss zu prüfen. Werden Pensionskasseneinkäufe geplant, gilt es zu beurteilen, wie das Einkaufskapital im Todesfall vor der Pensionierung verwendet wird. Auch eine Anschlussmöglichkeit für eine Erwerbstätigkeit nach dem AHV-Alter ist keine gesetzliche Leistung und muss im Reglement vorgesehen sein. Für Versicherte, die eine stufenweise Reduktion des Pensums anstreben, kann die freiwillige Weiterversicherung des bisherigen Einkommens oder eine Teilpensionierung eine interessante Option sein. Auch hier wird vorausgesetzt, dass eine solche Möglichkeit im Pensionskassenreglement entsprechend vorgesehen ist.

Arbeitgeberattraktivität steigern

Die beschriebenen Themen zeigen: Fragen rund um die berufliche Vorsorge sind vielfältig und komplex. Daher ist eine sorgfältige und  transparente Auswahl unabdingbar. Im Idealfall erfolgt diese frühzeitig, ohne Zeitdruck und ohne Not. Zielgerichtete und attraktive Lösungen steigern die Attraktivität als Arbeitgeber und leisten einen nachhaltigen Beitrag zur erfolgreichen Personalbewirtschaftung.

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