Gute Arbeitskräfte zu finden und dauerhaft im Unternehmen zu halten, wird angesichts des an vielen Orten grassierenden Fachkräftemangels sowohl für kleine als auch für grosse Unternehmen zunehmend schwieriger. Der anhaltende Kostendruck erschwert es zudem, mit überdurchschnittlichen Lohn- und Lohnnebenleistungen den Ruf des eigenen Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber auszubauen. Was aber bei den Vertretern der Generation Y und Z auch nicht unbedingt zielführend ist, denn für diese Fachleute von morgen ist gemäss diverser Umfragen das Einkommen nicht das entscheidende Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers.
Armutsrisiko Krankheit
Ein machbarer Weg, um sich als Arbeitgeber von anderen zu differenzieren, ist die attraktive Ausgestaltung der Sozialversicherungen. Anstatt hier jeweils auf die minimalste, obligatorische Leistung zu dem niedrigsten Preis zu greifen, kann es sich lohnen, etwas mehr zu investieren als das Obligate und damit das Unternehmen in die Lage zu versetzen, seinen Mitarbeitenden im Falle von Krankheit oder Unfall überdurchschnittliche Leistungen bieten zu können. So stellt beispielsweise eine längere krankheitsbedingte Absenz für Arbeitnehmer oftmals ein finanzielles Risiko dar. Ein erkrankter Mitarbeitender hat zwar für eine gewisse Zeit ein Anrecht darauf, dass der Arbeitgeber ihm den Lohn weiter auszahlt, allerdings liegt dieser in den meisten Fällen bei 80 Prozent des normalen Einkommens. Bereits eine Lohneinbusse von 20 Prozent ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann eine Familie mit zahlreichen finanziellen Verpflichtungen in einen Engpass bringen. Zudem muss ein Erkrankter für alle medizinischen Leistungen die gesetzlichen zehn Prozent Selbstbehalt aus eigener Tasche zahlen und, sofern er eine hohe Franchise bei der Krankenversicherung gewählt hat, auch diese noch zusätzlich tragen.
Schutz vor hohen Belastungen
Als Arbeitgeber kann man diesem Armutsrisiko seiner Mitarbeitenden entgegenwirken, indem man etwa den Lohnausfall der Mitarbeitenden zu 100 Prozent statt der üblichen 80 Prozent versichert – dies sowohl im Krankheitsfall als auch infolge eines Unfalls. Denn auch wenn ein Mitarbeitender infolge eines Unfalls dem Arbeitsplatz fernbleiben muss und die obligatorische Unfallversicherung den Einkommensausfall zahlt, erhält der Verunfallte im Normalfall 80 Prozent des versicherten Lohnes; hier wäre der Lohn zudem auf 148200 plafoniert, falls keine Zusatzdeckung abgeschlossen wird. Über eine Unfall-Zusatzversicherung kann der Arbeitgeber diese Höhe der Lohnfortzahlung aber auf 100 Prozent aufstocken und auch die Obergrenze erhöhen.
Der Abschluss der Unfallzusatzversicherung ist zwar dem Arbeitgeber freigestellt, doch die Versicherung liesse sich mit der ebenfalls freiwilligen Krankentaggeldversicherung kombinieren. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist aber – im Gegensatz zu einer Unfallversicherung – für Arbeitgeber keinesfalls obligatorisch. Allerdings ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn eines erkrankten Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit weiter zu zahlen. Die Länge dieses Zeitraums bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Region, in der das Unternehmen seinen Sitz hat, und ist in den sogenannten Berner, Basler und Zürcher Skalen festgelegt. Demnach ist ein Arbeitgeber in Zürich verpflichtet, einem erkrankten Mitarbeitenden, der dem Betrieb seit 40 oder mehr Jahren angehört, den Lohn im Krankheitsfall 46 Wochen weiter zu zahlen.