Einige Jahre im Ausland arbeiten? Ein Abenteuer für Expats und ihre Familien. Damit es nicht auch für den Arbeitgeber eines wird, tut er gut daran, die Entsendung seiner Spezialisten und Fachkräfte frühzeitig und umfassend zu planen. Dabei geht es unter anderem um die Arbeitsbewilligung, den Umzug, die medizinische Abdeckung, einen sicheren Wohnort und um die kulturelle Integration. Aber ganz wichtig ist es, die Vorsorgelösung weiterzuführen. Sie schützt den Expat und seine Angehörigen bei Todesfall und Invalidität und umfasst je nach Fall auch eine Altersvorsorge.
Bis zu zwei Jahre Vorlaufzeit
Dabei stehen Unternehmen in der Pflicht. Mitarbeitende möchten sich im Gastland schnell einleben und auf ihre neue Tätigkeit fokussieren. Dabei sollte der Arbeitgeber ihnen beste Bedingungen bieten, sagt Isabella Burigo von Axa: «Es liegt an ihm, das Paket so zu schnüren, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin sorglos in die neue Destination reist.» Sie und ihre Kollegin Yvonne Eggmann beraten internationale Unternehmen und KMU, die ins Ausland expandieren und eine passende Vorsorgelösung suchen. Die zwei Spezialistinnen wissen aus Erfahrung: Schweizer KMU, die zum ersten Mal Mitarbeitende entsenden, sind ganz schön gefordert. Denn in jedem Land ist die Situation anders. Laut Burigo ist die Firma dafür verantwortlich, das Anforderungsprofil des Gastlandes für ihren Expat zu prüfen. Das kann aufwendig sein: «Drei bis sechs Monate sollte man einkalkulieren», sagt die Key-Account-Managerin, «in Einzelfällen sogar bis zu zwei Jahre.»
Deckungslücken stopfen
Die Frage Nummer eins lautet: Wie sieht es mit der ersten Säule aus? Bleibt der Expat im Schweizer Sozialversicherungssystem, bezahlen er und sein Arbeitgeber also weiterhin AHV-, IV- und EO-Beiträge in der Schweiz? Oder wechselt der Expat ins System des Gastlandes? Hat die Schweiz mit dem Gastland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, können entsandte Mitarbeitende für eine gewisse Zeit im Schweizer System verbleiben. Dazu stellt der Arbeitgeber bei seiner AHV-Ausgleichskasse einen Antrag. Die Entsendungsfrist ist gewöhnlich auf 24 Monate beschränkt, kann aber in bestimmten Fällen auf fünf bis sechs Jahre verlängert werden. Ist die Frage nach der ersten Säule geklärt, folgt die nach der zweiten. Säule. Axa entwickelt massgeschneiderte Kollektivlösungen für mobile Mitarbeitende. Dabei liegt der Fokus auf den Firmenbedürfnissen. «Eine Standard-Lösung ergibt bei der Expat-Vorsorge keinen Sinn», sagt Burigo. Viele Faktoren sind zu berücksichtigen wie zum Beispiel die Leistungen und allfällige Deckungslücken des Gastlandes bei Tod, Invalidität oder der Altersvorsorge, die Frage nach der optimalen Währung oder auch individuelle Bedürfnisse des Firmenkunden.