Die Mehrheit der Arbeitnehmenden ist auch heute noch bei einer firmeneigenen Stiftung versichert. Während eigene Lösungen für grosse Unternehmen sinnvoll sind und Flexibilität bieten, lohnt sich der Aufwand für die vielen KMU kaum mehr. Aufgrund der gestiegenen Regulierungsanforderungen und der Anlageherausforderungen schliessen sich immer mehr einem Vollversicherer oder einer Sammelstiftungslösung an. Inzwischen sind beinahe 1,6 Millionen Arbeitnehmer einer Vollversicherung oder einer Sammelstiftung angeschlossen, Tendenz steigend.
Oft sind die Lösungen in der Personalvorsorge historisch gewachsen und werden relativ statisch verwaltet. Gründe für eine Neubeurteilung der Pensionskassenlösung sind für einen Arbeitgeber in den meisten Fällen ein verändertes Risikobewusstsein oder die Möglichkeit zu Kosteneinsparungen. Eine isolierte Risiko- und Kostenbetrachtung greift zu kurz. Arbeitgeber, die sich aktiv mit der Auswahl einer Pensionskassenlösung beschäftigen, werden die Vorteile einer breiten Palette von Lösungen unterschiedlichster Anbieter erkennen. Es lohnt sich, diese zu nutzen, denn im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern werden Zusatzelemente wie eine attraktive berufliche Vorsorge immer wichtiger. Zu beachten ist, dass es bei einem Wechsel der BVG-Lösung der Zustimmung des Personals bedarf. Dieses muss über die Vorsorgekommission in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.
Kaderlösungen
Um Führungskräfte zu gewinnen und zu halten, nimmt eine gut ausgebaute und flexible Kadervorsorgelösung einen wichtigen Stellenwert ein. Viele kleine und mittelgrosse Unternehmen bieten ihren Kadermitarbeitenden aus deren Sicht zu wenig flexible Vorsorgepläne an. Zwar führen viele Firmen für ihre Schlüsselpositionen einen Kadervorsorgeplan, aber längst nicht alle diese Lösungen schöpfen die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten aus. Mitarbeitende mit einem überdurchschnittlichen Einkommen möchten durch Einzahlungen in die berufliche Vorsorge Steuern sparen und gleichzeitig die Vorsorgeleistungen verbessern.
Gerade Kadermitarbeitende, die im Beruf viele Entscheidungen treffen, möchten bei der Gestaltung der Anlagen ein Mitspracherecht haben. Neue Lösungen decken solche Bedürfnisse ab: Nach einem Bundesratsbeschluss können seit dem 1. Oktober 2017 Versicherte mit höheren Einkommen bei der Wahl einer sogenannten 1e-Lösung (ab einer Lohnsumme von 126 900 Franken) zwischen mehreren Anlagestrategien auswählen. Bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung nehmen sie bei dieser Lösung den gesamten Anlageertrag des 1e-Plans mit. Somit entfällt eine Rentenlösung und damit auch eine Umverteilung von aktiv Versicherten zu Rentnern. Allerdings muss dabei auch ein allfälliger Verlust durch den jeweiligen Versicherten vollumfänglich getragen werden.
Die Vielfalt an Lösungen und Anbietern mag manchen Verantwortlichen eines KMU überfordern. Selbst bei einem Verzicht auf Speziallösungen im oben genannten Sinn muss bei der Wahl einer geeigneten BVG-Lösung eine Vielzahl von Einflussfaktoren beachtet werden. Dies zeigt die Abbildung «Relevante Faktoren zur Evaluation der beruflichen Vorsorge».Durch die komplexen Verhältnisse in der beruflichen Vorsorge empfiehlt sich für die Wahl der optimalen Vorsorgelösung (wie im Versicherungsbereich generell) der Einbezug von Spezialisten. Dies kann ein Spezialist eines konkreten Anbieters oder – beim Wunsch nach Unabhängigkeit und einer breiten Auswahl – ein spezialisierter Versicherungsbroker sein.