Der Schweizer Volkssouverän sprach am 19. Mai 2019 Klartext: Mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen machte er den Weg frei für eine international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung und für einen ersten Beitrag an eine verlässliche Altersvorsorge. Mit der Steuerreform werden die Steuerregimes, die international unter Beschuss gerieten, abgeschafft. Dank finanzieller Unterstützung des Bundes können die Kantone ihre Gewinnsteuersätze reduzieren. Für innovative Unternehmen sieht das Reformpaket Entlastungsmassnahmen vor. Und schliesslich kann die Schweiz ihre bald 50-jährige Geschichte als Vertrauenspartner für unternehmerisches Handeln fortsetzen. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.
Die wichtigsten Änderungen
Internationale Konformität
Die Sondersteuerregimes (kantonale Sonderstatus für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften) sowie die Regeln bei der Bundessteuer für Prinzipalgesellschaften und für sogenannte Swiss Finance Branches werden abgeschafft. Die Europäische Union (EU) hat diese Steuerpraxis in der Vergangenheit stark kritisiert. Sie drohte, die Schweiz auf die schwarze Liste der «Steuerparadiese» zu setzen. Staaten auf der grauen Liste hatten gegenüber der EU Zusagen gemacht, Änderungen an ihren Steuerpraktiken vorzunehmen – so auch die Schweiz. Mit dem Ja zur STAF und der Umsetzung der Steuerreform gelten künftig für alle Unternehmen die gleichen Besteuerungsregeln. Damit kehrt die Schweiz zurück zu einem international akzeptierten Unternehmensbesteuerungssystem.
Wirtschaftsstandort Schweiz
Das Schweizer Stimmvolk hat mit der Annahme der Steuerreform geowirtschaftliche Weichen gestellt: Die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz kann gewahrt und Arbeitsplätze sowie mittel- bis längerfristige Steuereinnahmen gesichert werden. Der Anteil der Kantone an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer steigt. Dadurch können voraussichtlich 18 der 26 Kantone den Unternehmen ein attraktives kantonales Steuerniveau von 12 Prozent bis 14,5 Prozent bieten. Das erlaubt es den Kantonen, steuerstarke Unternehmen zu halten und eine Abwanderung von Steuersubstrat und Arbeitsplätzen ins Ausland zu verhindern.
Entlastung für innovative Unternehmen
Das Reformpaket sieht auf kantonaler Ebene Entlastungsmassnahmen für innovative Unternehmen vor. Diese sind gerade für Hochsteuerkantone wie Bern, Aargau, Zürich, Tessin, Wallis und Jura interessant. Zu diesen Kompensationsinstrumenten gehören die obligatorische Einführung einer Patentbox gemäss OECD-Standard, der kantonal fakultative Sonderabzug für Forschung und Entwicklung (F&E) und – für Zürich als starken Finanzplatz besonders wichtig – der Abzug für Eigenfinanzierung. Als Ausgleich für den Wegfall der Steuerregimes dürfen die Kantone den ehemaligen Regimegesellschaften Übergangsregeln anbieten. Auch diese helfen mit, dass innovative Unternehmen im Kanton bleiben. Allerdings sind die neuen kantonalen Abzüge zur Sicherung der Steuereinnahmen auf maximal 70 Prozent des steuerbaren Gewinns begrenzt.
Rechtssicherheit
Bis zum Ausbruch des Steuerstreits mit der EU genoss die Schweiz über Jahrzehnte den Ruf als stabiler und berechenbarer Standort für wirtschaftliche Aktivitäten. Mit der Kritik der EU an den Steuerregimes kam Unsicherheit auf. Trotzdem standen die Kantone den Unternehmen als verlässlicher Partner zur Seite. Mit der Annahme der Steuerreform gewinnt die Schweiz an Rechtssicherheit zurück. Sie kann sich im Rahmen eines international kompatiblen Besteuerungssystems hoch kompetitiv, steuerlich interessant, verlässlich und stabil präsentieren.