Die berufliche Vorsorge – auch 2. Säule oder Pensionskasse genannt – ist einer der drei Pfeiler des Vorsorgesystems in der Schweiz. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die Mindestvorschriften rund um die berufliche Vorsorge bei einer Pensionskasse. Der Arbeitgeber muss demnach seine Mitarbeitenden ab einem Jahreslohn von 21 510 CHF (bis Ende letzten Jahres galten 21 330 CHF als Mindestgrenze) in einer Pensionskasse gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichern.
Das ist eine gesetzliche Vorgabe – und deren Erfüllung eine unternehmerische Verantwortung. Eine unternehmerische Verantwortung, die nicht selten vor allem als Pflichtaufgabe betrachtet wird. Unternehmen sehen in der beruflichen Vorsorge eher eine administrative Angelegenheit und einen Kostenfaktor, als dass sie ihre Lösung mit grösster Sorgfalt wählen und darin das Potenzial eines Reputationstreibers erkennen würden. Und während sich der wirtschaftliche Alltag in einer hohen Dynamik zeigt, mag die berufliche Vorsorge als erratischer Block wirken: kantig, ungelenk – und unumstösslich.
Bedürfnisorientierte Lösungen
Doch die berufliche Vorsorge ist viel wandlungs- und handlungsfähiger, als gemeinhin angenommen wird. Viele Vorsorgelösungen bieten bereits heute eine Fülle von bedürfnisorientierten Chancen und individuell optimalen Lösungen – und damit die Grundlage für ein anhaltend anpassungsfähiges System in der 2. Säule. Ein System, das auch in Zukunft eine grosse sozio-ökonomische Verantwortung für unseren Generationenvertrag tragen muss. Was aber dringend notwendige Anpassungen durch den Gesetzgeber verlangt.
Unternehmen finden in der beruflichen Vorsorge interessante Handlungsspielräume, die sie ausnützen können. Wie aber kann eine berufliche Vorsorge implementiert werden, die vorteilhaft für die Mitarbeitenden und attraktiv für das Unternehmen ist?
Bei der Erarbeitung des Vorsorgeplans müssen Unternehmer beachten, in welcher Unternehmensphase ihre Firma steckt. In der Frühphase, als Start-up und Jungunternehmen, wird eher eine kostengünstige Vorsorgelösung sinnvoll sein. Als etabliertes Unternehmen kann die Absicherung dann substanziell verbessert werden. Auch die Zusammenstellung der Belegschaft und deren Profil sind wichtige Indikatoren bei der Wahl der Vorsorgesystematik. Braucht es im Unternehmen eine differenzierte Lösung für die berufliche Vorsorge, die zwischen Mitarbeitenden und Kader unterscheidet, oder eine Lösung, die für Vollzeit- und Teilzeitpensen geeignet ist?
Es gibt auf alle Unternehmensphasen und alle individuellen Verhältnisse passende Lösungen. Ob Start-up, KMU oder Grossunternehmen. Gemeinsam mit dem Unternehmen definieren Anbieter die Vorsorgelösung, die am besten auf die unternehmenseigenen Bedürfnisse und auf alle Personengruppen im Unternehmen abgestimmt ist. Die Möglichkeit, die Vorsorgelösung laufend der Unternehmensentwicklung und den Bedürfnissen der Personengruppen anzupassen, rundet eine ideale Vorsorgelösung ab.
Relevanter Faktor
Eine ideale Vorsorgelösung ist es dann auch, die für Mitarbeitende mehr und mehr zu einem entscheidenden Faktor bei der Stellenwahl und dem Stellenverbleib werden kann. Noch fehlt bei vielen Mitarbeitenden, aber auch bei vielen Unternehmen das Bewusstsein für die Bedeutung einer durchdachten, grosszügigen Vorsorgelösung als Faktor im Arbeitsmarkt. Doch eine perspektivische Vorsorgesicherheit kann gerade in schwierigen Zeiten wichtiger werden als der kurzfristige Blick auf den Lohnzettel.
Unternehmen müssen demnach der Entwicklung der Vorsorgelösung ein erhöhtes Augenmerk geben und die berufliche Vorsorge als integralen Bestandteil des Employer Branding betrachten, also als Schwerpunkt in den unternehmensstrategischen Anstrengungen zur Positionierung als attraktiver Arbeitgeber. So wird die getroffene Lösung zu einem Mehrwert im Wettbewerb auf dem Stellenmarkt.
Die Mitarbeitenden wiederum müssen bereits in jüngeren Jahren ihr Bewusstsein schärfen für die Vorsorge. Dies kann durch eine gezielte Sensibilisierung und den Aufbau von BVG-spezifischem Wissen geschehen – eine Verpflichtung, der Anbieter und Unternehmen vermehrt nachkommen müssen, aber auch eine Selbstverantwortung der Versicherten.