Finanzen & Vorsorge

Krankentaggeld-Versicherung

Die Hebamme als Case-Managerin im Unternehmen

Schwangere Mitarbeiterinnen stellen KMU vor Herausforderungen. Eine mögliche Unterstützung kann der Einsatz von Hebammen am Arbeitsplatz sein, die als Case-Managerinnen fungieren – mit Vorteilen für die Schwangeren wie auch die Unternehmen.
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Gingen 1991 erst rund zwei von drei Frauen in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nach, sind es heute beinahe 80 Prozent. Tatsache ist: Frauen sind heute nicht mehr wegzudenkende Stützen der Arbeitswelt. Ohne sie ginge wenig in der Schweizer Wirtschaft. Von der Erwerbstätigkeit der Frauen profitiert nicht nur die Schweizer Wirtschaft, sondern die ganze Bevölkerung. Deshalb sollte auch Müttern ermöglicht werden, berufliche Karrieren zu verfolgen.

KMU sind von Gesetzes wegen verpflichtet, schwangere Frauen so zu beschäftigen und ihre Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes nicht beeinträchtigt wird. Hier kann der Taggeldversicherer eine aktive Rolle spielen als Vermittler zwischen Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und Arzt.


Hebamme als Problemlöserin


Zum Schutz der werdenden Mutter ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, Massnahmen zu treffen. Dies können beispielsweise Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen sein. Zudem muss es auch eine Gelegenheit geben, dass die Frau ihre Arbeit kurzfristig unterbrechen kann. Nicht selten treten während einer Schwangerschaft Komplikationen auf, die Arbeit einschränken oder verunmöglichen. Das kann für ein KMU teuer werden. In solchen Fällen übernimmt eine Krankentaggeldversicherung das Risiko und schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden, indem sie die Auszahlung der Löhne übernimmt. Eine weitere Möglichkeit: Ein KMU hat einen Versicherer, der über eine Hebamme verfügt, welche als Case-Managerin fungiert und die versicherten Schwangeren berät.

Dabei geht es nicht primär darum, eine Schwangere möglichst lange als voll­wertige Arbeitskraft im Arbeitsprozess zu erhalten. Die Hebamme kann rechtzei­­tig bei gesundheitlichen oder personal­rechtlichen Problemen intervenieren und eventuell Anpassungen in die Wege leiten. Nicht nur dies: Eine Hebamme, die sich im Rahmen einer Taggeldversicherung um Angestellte kümmert, kennt auch deren Rechte und Pflichten und berät sie zu Ernährung, Entspannungs- und Ruhemöglichkeiten sowie allen anderen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Eher selten kommt es vor, dass die Hebamme vorbeugend, also ohne dass die Mitarbeiterin krankgeschrieben ist, in Aktion tritt. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitsplatz nicht auf die Bedürfnisse der werdenden Mutter angepasst werden kann oder bei gefährlichen Arbeitsbe­dingungen, zum Beispiel auf dem Bau.

Gestärkte Loyalität


Die betriebliche Fürsorge spricht sich in einem Betrieb herum. Nicht nur an der Arbeit. Die Mund-zu-Mund-Propaganda zufriedener Mitarbeiter ist von einem  unschätzbaren Wert für ein KMU, wenn es um die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter geht. Zufriedene Mitarbeiter sind schliesslich die besten «Botschafter» eines Unternehmens. Wenn das Unternehmen die Schwangerschaft als etwas Positives betrachtet, für die werdende Mutter Verständnis aufbringt und sie über die gesetzlich vorgeschrieben Pflicht hinaus unterstützt, wird dies von Angestellten geschätzt und stärkt die Loyalität zum Arbeitgeber.

Glücklich schätzen konnte sich Fabienne S., Disponentin beim Schweizerische Touring Club (TCS). Im Zuge der Schwangerschaft verzichtete sie auf Abend- und  auch Nachtschichten und reduzierte in Ab­sprache mit ihrem Arbeitgeber ihr Ar­beits­pensum auf 70 Prozent – bis einen Monat vor der Geburt ihres Sohnes. «Die Beratung durch die Hebamme führte dazu, dass ich mich sicher und vom
Unternehmen wertgeschätzt fühlte. Sie hat mich unterstützt und mir wertvolle Tipps ge­geben. Das hat mir sehr geholfen», sagt sie.