Hebamme als Problemlöserin
Zum Schutz der werdenden Mutter ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, Massnahmen zu treffen. Dies können beispielsweise Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen sein. Zudem muss es auch eine Gelegenheit geben, dass die Frau ihre Arbeit kurzfristig unterbrechen kann. Nicht selten treten während einer Schwangerschaft Komplikationen auf, die Arbeit einschränken oder verunmöglichen. Das kann für ein KMU teuer werden. In solchen Fällen übernimmt eine Krankentaggeldversicherung das Risiko und schützt das Unternehmen vor finanziellen Schäden, indem sie die Auszahlung der Löhne übernimmt. Eine weitere Möglichkeit: Ein KMU hat einen Versicherer, der über eine Hebamme verfügt, welche als Case-Managerin fungiert und die versicherten Schwangeren berät.
Dabei geht es nicht primär darum, eine Schwangere möglichst lange als vollwertige Arbeitskraft im Arbeitsprozess zu erhalten. Die Hebamme kann rechtzeitig bei gesundheitlichen oder personalrechtlichen Problemen intervenieren und eventuell Anpassungen in die Wege leiten. Nicht nur dies: Eine Hebamme, die sich im Rahmen einer Taggeldversicherung um Angestellte kümmert, kennt auch deren Rechte und Pflichten und berät sie zu Ernährung, Entspannungs- und Ruhemöglichkeiten sowie allen anderen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Eher selten kommt es vor, dass die Hebamme vorbeugend, also ohne dass die Mitarbeiterin krankgeschrieben ist, in Aktion tritt. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitsplatz nicht auf die Bedürfnisse der werdenden Mutter angepasst werden kann oder bei gefährlichen Arbeitsbedingungen, zum Beispiel auf dem Bau.