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Der Nutzen der eingeschränkten Revision

Die eingeschränkte Revision war die einstige, gesetzliche Reaktion auf eine Flexibilisierung der Revisionslandschaft in der Schweiz, um KMU zu entlasten. Der Gesetzgeber zeigt sich – in Zusammenarbeit mit der Praxis – innovativ und entwickelt das Konzept der eingeschränkten Revision. Wie eine Umfrage zeigt, ist dieses in der Praxis anerkannt.
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Im Gegensatz zur ordentlichen Revision ist der Umfang der Prüfungssicherheit bei der eingeschränkten Revision tiefer anzusetzen, da die Revisionsstelle weniger weitreichende Prüfungshandlungen vorzunehmen hat. Daher sind im Prüfungsbericht die Zeilen angebracht, dass die Revisionsstelle nicht auf Sachverhalte gestossen ist, welche dazu führen würden, dass die Jahresrechnung dem Gesetz und den Statuten nicht entspricht.

Ausgangslage

An die Unabhängigkeit stellt der Gesetzgeber mehrheitlich die gleichen Erwartungen wie bei der ordentlichen Revision. Dies ist gerechtfertigt, da die Unabhängigkeit die notwendige Voraussetzung ist, damit sich ein Wirtschaftsprüfer ein objektives Bild über Rechnungslegung machen kann.

Die eingeschränkte Revision hat sich im Markt etabliert und ihre Akzeptanz kann ihr zugesprochen werden. Dieser Beitrag zeigt das Ergebnis einer empirischen Erhebung zur Zufriedenheit der eingeschränkten Revision mit einem doch interessanten Ergebnis. Es sind 150 Klein- sowie Mittelunternehmen telefonisch befragt worden. Die Rücklaufquote beträgt 33,3 Prozent. Die befragten Unternehmen geben an, dass ihre finanzielle Situation als zufriedenstellend eingestuft werden kann. Das heisst, ihre Liquidität und die Höhe des Eigenkapitals kann als gut und die Rentabilität kann als genügend eingestuft werden.

Die Vorteile

Unabhängig von der empirischen Erhebung, weist die eingeschränkte Revision – trotz ihrer Kosten und dem entstehenden Aufwand beim Kunden – doch einige Vorteile auf. Primär bildet das Testat (Prüfbericht) der eingeschränkten Revision die Grundlage für zahlreiche, finanzielle Ereignisse. Der Prüfbericht erhöht die Verlässlichkeit und Richtigkeit der aufgeführten Buchwerte in der Bilanz und Ergebnisse in der Erfolgsrechnung. Dieser Umstand gewinnt an Bedeutung, wenn die Buchhaltung intern geführt wird. Solch finanzielle Ereignisse sind beispielsweise die Unternehmensbewertung im Fall einer Nachfolgeregelung oder Scheidung, in der Beurteilung der Bonität bei einem Kreditantrag oder in der Bestimmung von möglichen Auszahlungen in Form von Dividenden.

Eine besondere Bedeutung nimmt die Ermittlung der stillen Reserven ein. Ihre Herleitung und die vollständige Inventaraufnahme bilden eine wichtige Grundlage, damit diese für die Geschäftsleitung in Kenntnis gebracht werden können.

Auch darf nicht unterschätzt werden, dass die eingeschränkte Revision Hinweise zur unternehmerischen Führung eines Unternehmens geben kann. Erfahrene Wirtschaftsprüfer verfügen nach einigen Jahren über profunde Kenntnisse und können dem Prüfungskunden wertvolle Hinweise geben, wo Probleme in Prozessen und Produkten entstehen können. Der Wirtschaftsprüfer bei einer eingeschränkten Revision liefert in diesem Sinne guten Rat, der nicht unbedingt teuer ist.

Aus der Kundenperspektive

Die befragten Unternehmen geben auf einer Skala von eins bis sechs (Notenskala bei Schweizer Schulen, 1 = sehr unzufrieden bis 6 = sehr zufrieden) eine durchschnittliche Note von 5,18 an. Aus diesem Wert kann abgeleitet werden, dass die befragten Unternehmen im Grundsatz wirklich zufrieden sind mit dem Nutzen und dem Wesen der eingeschränkten Revision.

Als besondere Vorteile der eingeschränkten Revision führen die befragten Unternehmen auf, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand tiefer ist als bei der ordentlichen Revision, als weiteren Grund nehmen sie die damit verbundene Sicherheit. Die Zusicherung (auch Assurance genannt) dient als verlässliche Grundlage für die Prüfungskunden, dass die Jahresrechnung weitgehend frei von Fehlern ist. In diesem Sinn wird ein Kernelement der eingeschränkten Revision durch die befragten Unternehmen bestätigt, da dieser Umstand tatsächlich ein Bedürfnis ist im Markt der KMU.

Weiter dient der Prüfbericht auch als wichtige und unabhängige Informationsquelle für die weiteren Anspruchsgruppen. Insbesondere Banken sowie Anteilseigner (Aktionäre) werden hierbei namentlich genannt. Besonders interessant ist, dass die befragten Unternehmen angeben, dass vier von fünf KMU selbst dann eine eingeschränkte Revision vollziehen würden, wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet wären.

Den Vorteilen stehen auch Nachteile gegenüber. Hierbei wird insbesondere die geringe Transparenz kritisch beurteilt. Die genauen Schlussfolgerungen und der Umfang der Prüfungsarbeiten sind für gewisse befragte Unternehmen zu gering beziehungsweise zu unklar. Dieser Umstand ist sicherlich auf die geringere Prüfungstiefe zurückzuführen und daher ein wesentliches Wesensmerkmal der eingeschränkten Revision.

Hohe Erwartungen

Die Erwartungen an die Weiterentwicklungen der eingeschränkten Revision ist sehr heterogen. Bemerkenswert ist die Erwähnung, dass das Wesen der eingeschränkten Revision für KMU beibehalten und nicht stetig angepasst werden soll. Weitere Voten sprechen für eine erhöhte Prüfungszusicherung durch vertiefte Prüfungshandlungen. Solche Aspekte sprechen allerdings wiederum für eine ordentliche Revision. Weitere Erwähnungen finden die gewünschte Erhöhung der Schwellenwerte zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision, um die KMU weiter zu entlasten.

Bei der Revisionsgesellschaft steht eine unkomplizierte Zusammenarbeit sowie konstante Beziehung im Vordergrund. Der Wirtschaftsprüfer soll als kritischer Sparringpartner agieren und dem KMU einen Mehrwert in Form einer umfassenden Beratung bieten. Weiter erwarten viele KMU, dass sie durch den Wirtschaftsprüfer umfassend beraten werden. Insbesondere steuerrechtliche und rechtliche Aspekte werden unter anderem genannt. Somit sieht sich der Wirtschaftsprüfer hohen fachlichen Anforderungen gegenüber. Auch werden praktische Kenntnisse zur Branche des Revisionskunden erwünscht. Der Anforderungskatalog der Revisionskunden ist somit sehr umfassend.

Fazit

Die eingeschränkte Revision hat sich im Revisionsmarkt und aus Sicht der Revisionskunden etabliert. Die hohe Zufriedenheit der befragten Unternehmen bestätigt diese Feststellung. Die Revisionskunden erwarten ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis bei der eingeschränkten Revision. Ein simples Prüfungstestat scheint im Markt der KMU heute nicht mehr ausreichend zu sein. Weiterführende Hinweise und unternehmerisches Denken und Beraten werden fast vorausgesetzt. Dies führt dazu, dass die fachlichen Kompetenzen an den Wirtschaftsprüfer hoch anzusetzen sind.

Die eingeschränkte Revision scheint sich bei den KMU mit einem gewissen Erfolg etabliert zu haben. Daher sollte der Gesetzgeber bei künftigen Revisionen mit der eingeschränkten Revision behutsam umgehen und die Ansprüche der KMU berücksichtigen. Allerdings müssen die Kern­elemente der eingeschränkten Revision bewahrt werden. Bei der Unabhängigkeit können keine Abstriche hingenommen werden, sonst verfehlt die eingeschränkte Revision ihren Kernauftrag.

Ein gewisses Mass an Dienstleistungen für den KMU-Revisionskunden muss zulässig sein, sonst werden die Marktbedürfnisse der KMU verkannt. Daher ist der derzeitige legale Status der eingeschränkten Revision ein gelungener, helvetischer Revisionskompromiss, den es zu bewahren gilt und der nur mit der gebührenden Vorsicht den künftigen Revisionen unterworfen werden sollte.

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