Die «KMU-Magazin»-Beitragsreihen zum Investitionsstandort Thailand beleuchtete bisher die makroökonomische Situation in Thailand, analysierte die kulturellen Besonderheiten des südostasiatischen Landes und diskutierte spezifische Immobilieninvestments im Grossraum Bangkok (siehe die Ausgaben 10 /15, 12 /15, 3 /16). Die Reihe schliesst nun mit einer Untersuchung der steuerlichen Aspekte für KMU in Thailand.
Steuerpolitische Stabilität
Interessanterweise wird das Thema Steuern im Kontext der Internationalisierung bei KMU kaum unter dem Chancen- als vielmehr unter dem Risikoaspekt diskutiert. Insbesondere aussereuropäische Standorte geniessen den Ruf aus steuerlicher Perspektive viele Unsicherheiten zu beherbergen. Klar ist, Investitionsentscheide erfordern ein politisches Klima der Stabilität, da scheinen allzu ferne Länder wenig reizvoll.
Thailand macht hier keine Ausnahme, ist doch gerade die politische Instabilität das Markenzeichen des Asean-Mitglieds. Überdies kennt Thailand seit ein paar Jahren einen Mindestlohn und kann deshalb nicht mehr als ausgesprochenes Niedriglohnland gelten. Doch Unternehmen wie die Schweizer DKSH oder Norwegian Airlines profitieren von niedrigen Unternehmenssteuern, die der thailändische Staat offeriert, und so fällt das Bekenntnis von DKSH-CEO Jörg Wolle zu Thailand als finanziell sehr bedeutender Standort ausgesprochen wohlwollend aus. Denn trotz innenpolitischer Streitigkeiten, welche seit 2006 bestehen und insbesondere im Jahre 2010 kurzfristig zu Unruhen in der Hauptstadt Bangkok führten, ist die thailändische Wirtschaftspolitik stabil und investorenfreundlich. Beispielsweise offeriert Thailand ausländischen Firmen, die Thailand als Headquarter-Standort nutzen wollen, diverse steuerliche Vorteile. Die Förderung erfasst unter anderem Körperschaftssteuerbefreiung oder deren Reduktion auf zehn Prozent.
KMU bevorzugt
Doch wie sieht die Rechnung für KMU aus? Zunächst gilt es festzuhalten, dass die thailändische Wirtschaft – wie die in der Schweiz – ihr Fundament auf KMU gründet. Die wechselnden Regierungen in Thailand waren und sind sich einig in ihrer Unterstützung des KMU-Sektors, und so sind nicht wenige Gesetze in ihrer Gestaltung so formuliert, dass KMU besonderen Nutzen daraus ziehen.
Zunächst sind die zeitlich limitierten, fiskalischen BOI-Anreize (Board of Investments of Thailand) zu nennen, die je nach Unternehmenstätigkeit des KMU Körperschaftssteuerfreiheit für bis zu acht Jahre offerieren. Insbesondere KMU aus der Informationstechnologie oder der Greentech-Branche kommen für die profitable Maximalförderung des BOI in Betracht. Langfristig gesehen sind aber die anhaltenden Steuervergünstigungen entscheidend und auch hier kann der Standort Thailand punkten.
Speziell für KMU hat das thailändische Finanzministerium mit der Weisung 595 vom 31. Dezember 2015 umfangreiche Steuererleichterungen beschlossen. KMU werden für das Steuerjahr 2016 von jeglicher Körperschaftssteuer befreit, ab dem Steuerjahr 2017 werden Steuern mit einem reduzierten Satz von einheitlich zehn Prozent auf ausgewiesene Gewinne von mehr als 300 000 TB bis maximal 30 Millionen TB (also ca. 10 000 bis 1 Million Franken) erhoben. Unter 300 000 TB bleiben KMU auch 2017 von jeder Körperschaftssteuer befreit. Diese Massnahmen sollen insbesondere Unternehmensgründungen und KMU-Ansiedelungen in Thailand erleichtern. Weiter können Kosten und Abschreibungen in einem Rahmen von 5 bis 100 Prozent vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden. Nettoverluste sind bis zu fünf aufeinander folgende Jahre vortragsfähig. Zu beachten ist, dass eine Repatriierungssteuer mit einem Satz von 10 Prozent bei Rückführung von Gewinnen einer in Thailand tätigen Zweigstelle an ihre Muttergesellschaft im Ausland fällig wird.