Güterrechtliche Konflikte
Nicht in dem vorgeschlagenen Verfassungstext erwähnt ist die güterrechtliche Auseinandersetzung bei Ehepaaren. Ein Hinweis darauf findet man auf der Webseite der Initianten: Falls kein Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, erfolgt nach dem Tod des ersten Ehepartners zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung, nach welcher 50 Prozent der Errungenschaft bzw. des Vorschlages dem überlebenden Ehepartner zusteht (ZGB Art. 215). Das verbleibende Vermögen bildet den für die Besteuerung relevanten Nachlass. Davon werden die steuerfreien Erbteile abgezogen, also jene an den überlebenden Ehepartner und an gemeinnützige Organisationen. Vom Rest werden zwei Millionen abgezogen (Freibetrag). Bleibt jetzt noch etwas übrig, wird es mit 20 Prozent besteuert.
Die Initianten schreiben auf ihrer Webseite allerdings, dass der überlebende Ehepartner 50 Prozent des «Vermögens» erhält. Da könnte man sich fragen, ob mangelnde Rechtskenntnis vorliegt oder ob damit gemeint ist, dass nicht nur die Hälfte des Vorschlages, sondern die Hälfte des Vermögens für die Erbschaftssteuern berücksichtigt werden soll. Bei der gesetzlichen Regelung wird man wohl die Bestimmungen des ZGB als massgebend ansehen, nicht die Erklärung der Initianten.
Die Gegner
Trägerorganisationen der Initiative sind die Sozialdemokratische Partei (SP), die Evangelische Volkspartei (EVP), die Grünen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die «Mitte Links – Christlich soziale Partei Schweiz» CSP sowie Christ Net. National- und Ständerat empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vertritt die Meinung, dass die Initiative einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone darstellt. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass die Initiative der Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger entgegenwirkt und die intransparente und ungleiche Besteuerung in den Kantonen beseitigt. Als problematisch betrachtet die Kommission auch die rückwirkende Anrechnung der Schenkungen ab 1. Januar 2012 und die noch offene Ausgestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge. Dies würde der Rechtssicherheit und dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.
Abgelehnt wird die Initiative in Wirtschaftskreisen, unter anderem von der Economiesuisse, von der FDP und der SVP. Eine charakteristische Argumentation vertritt die FDP. Die Initiative sei ein erneuter Eingriff in die Verfügungsgewalt des Privateigentums. Es geht um die Beschlagnahmung von Vermögen, das bereits beim Einkommen besteuert wurde. Damit wird eine Mehrfachbelastung des Vermögens angestrebt, die sich schädlich auf den Mittelstand auswirken wird. Auf der Webseite «Nein zur Erbschaftssteuer» kann man Stellung beziehen. Bei einer Umfrage auf der Webseite «Eidgenössische Abstimmungen» lehnen 72 Prozent der Teilnehmenden die Initiative ab.
Die Initiative in Kürze
Der Bund soll eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben, die von den Kantonen veranlagt und eingezogen wird. Zwei Drittel des Ertrages erhält der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, ein Drittel verbleibt den Kantonen.
Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von natürlichen Personen erhoben, die beim Zeitpunkt ihres Todes ihren Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist.
Die Schenkungssteuer wird beim Schenker erhoben. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent. Nicht besteuert werden ein einmaliger Freibetrag von zwei Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen.
National- und Ständerat empfehlen eine Ablehnung der Initiative. Wirtschaftliche Verbände argumentieren ebenfalls gegen die Initiative. Befürwortet wird diese von Linksparteien und Gewerkschaften.