Bei der Isolierung des patentspezifischen Cashflows wird nach Möglichkeit auf bekannte Mehrgewinnmethoden abgestützt, indem der ökonomische Nutzen eines Patents (oder eines Patentclusters) im Vergleich zu einem entsprechenden nicht-patentierten Produkt oder einer nicht-patentgeschützten Technologie ermittelt wird. Hier zeigt sich aber in der Praxis, dass gerade bei patentgeschützten Produkten ein hohe Individualität vorliegt, sodass notwendige Vergleichsdaten häufig nicht oder nicht in genügender Qualität vorliegen, um eine hinreichende Aussagekraft zu erreichen.
Wahl der Bewertungsmethodik
In solchen Fällen kann auf alternative Bewertungsmethoden zurückgegriffen werden. Subsidiär kommen in der Praxis marktorientierte Verfahren (Betrachtung und Analyse der Marktsituationen innerhalb eines vergleichbaren, aktiven Marktes), eine Lizenzanalogie oder auch ein kostenorientiertes Verfahren zur Anwendung. Letzteres Verfahren betrachtet die Investitionen in das entsprechende Patent beziehungsweise das Patentportfolio im Sinne einer Vergangenheitsbetrachtung, was selbstredend den Zukunftswert oft nicht direkt beziehungsweise korrekt abbildet. Namentlich bei den hoch innovativen technischen Lösungen kann dies zu einer Unterbewertung der Patente führen oder umgekehrt zu Überbewertungen bei niederschwelligen Innovationen.
Bei der Wahl der Bewertungsmethodik gilt der Grundsatz, dass diejenige Methodik zu wählen ist, die das zuverlässigste monetäre Ergebnis erwarten lässt. Dieser Entscheid hängt in aller Regel von den für den Bewertungszeitpunkt vorliegenden Informationen ab. Wie bei allen zeitversetzten Bewertungen ist das Ergebnis zu plausibilisieren, beispielsweise durch die Gegenüberstellung der Beurteilung aus zwei Bewertungsmethoden. Gerade bei der Bewertung von Patenten und Patentportfolios zeigt sich, dass oftmals nur die Ertragswertmethoden, also die Bestimmung zukünftiger Zahlungsströme, zu angemessenen Resultaten führen können. Bei anderen Immaterialgütern, insbesondere Marken, sind marktorientierte Verfahren häufig gleichwertig oder aussagekräftiger.
Da die (zukünftigen) Zahlungsströme für den Bewertungszeitpunkt bestimmt werden müssen, sind die gewogenen Kapitalkosten im Schnitt für das Unternehmen bzw. den Patentinhaber als Kapitalisierungszinssatz zu berücksichtigen. Im Einzelfall, insbesondere wenn Patentportfolios zu beurteilen sind, kann es angemessen sein, einen patentspezifischen Kapitalisierungssatz zugrunde zu legen, der den spezifischen verfeinerten Risikoumständen Rechnung trägt (Zu- oder Abschlag). Der ermittelte Wert des Immaterialguts ist, soweit eine Abschreibung über seine wirtschaftliche Nutzungsdauer möglich ist, kalkulatorisch zu bereinigen, um den daraus gegebenenfalls entstehenden Steuervorteil mit einzurechnen (vgl. anstelle vieler: Jaskolski Torsten, Akquisitionsmethode und Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS 3 unter besonderer Berücksichtigung von Tax Amortization Benefits, Diss. SG 2012).
Risikofaktoren berücksichtigen
Gerade bei den technologiebezogenen Immaterialgütern – angesprochen seien hier die Patente, die Gebrauchsmuster sowie die Software, müssen die technologiebedingten Risikofaktoren in eine Beurteilung mit einfliessen. Diese Faktoren umfassen bei Patenten regelmässig sieben beziehungsweise acht Teilaspekte, nämlich (i) Länderabdeckung und Status der jeweiligen Patente (erteilt/angemeldet), (ii) rechtliche Inhaberschaft und Rechtsnachfolge, (iii) Rechtsbeständigkeit, (iv) Risiko von Drittrechtsverletzungen, (v) Abdeckung der Produkte/Technologie durch den Schutzbereich, (vi) die Möglichkeit der Patentumgehung, (vii) die Möglichkeit der Durchsetzung und der Identifikation von Verletzungssachverhalten und (viii) Schutzbeschränkungen sowie -ausnahmen (Uncitral Legislative Guide on Secured Transactions, New York 2011, vergleiche auch DIN 77100, S. 102 f., mit Verweis auf Köllner M., Due Diligence or Discount, Monetary effect of legal aspects in patent valuation, in: Les Nouvelles, XLIV No. 1, 2009, S. 24–37.). Eine entsprechende technisch-rechtliche Risikobeurteilung bei der Bewertung von Patenten oder Patentportfolios, insbesondere im Rahmen von Transaktionen, sollte immer Teil der monetären Bewertung bilden.