Unternehmenssteuerreform
Nach USR III – Vor 2018 die stillen Reserven auflösen?
Denis Boivin (Autor)
27.04.17 - 04:15
Firmen, die über ein kantonales Steuerruling verfügen, sollten sich bereits jetzt einen freiwilligen Verzicht auf diesen Sonderstatus überlegen. Vor allem die steuerliche Behandlung der stillen Reserven ist zu überprüfen. Das gilt auch für Unternehmen, die keine Spezialabmachung haben.