Lerninhalte und -methoden
Die Strukturen sind jedoch nur eine Antwort auf die Frage, ob die Branche in Bezug auf Aus- und Weiterbildung zeitgemäss aufgestellt ist. Letztlich geht es auch um die Lerninhalte und Lernformen. Sicher ist: Die Curricula in der beruflichen Grundbildung und in der berufsorientierten Weiterbildung entsprechen den heutigen Anforderungen, denn sie werden stark durch den Arbeitsmarkt beziehungsweise die Unternehmen geprägt. Die rollende Überprüfung der Curricula sorgt für deren technologische, digitale und methodische Aktualität.
Demnächst startet der ordentliche Prozess der Überprüfung der technischen MEM-Berufe, die in der Regel alle fünf Jahre durchgeführt wird. Im Zuge davon werden die Bedürfnisse der Betriebe in allen Landesteilen erfasst und auf dieser Grundlage Innovationen und Anpassungen der Berufsbilder, der Ausbildungssystematik und -inhalte vorgenommen. Die Aktualisierung der Kaufmännischen Grundausbildung ist bereits im Gange.
Neben den Lerninhalten müssen auch die Lernformen und -methoden den heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Ausbildung muss zunehmend individuell und situationsgerecht erfolgen. Der Trend geht in Richtung kurzer, intensiver Lerneinheiten, welche den konkreten Anwendungsfall im Fokus haben. Anwendungswissen und Problemlösefähigkeit zählen heute mehr als reine Fachtheorie, welche sowieso per Mausklick im Internet jederzeit verfügbar ist.
«Blended Learning» unterstützt diese Anforderungen. Dieses integrierte Lernkonzept fügt die heute verfügbaren Lehr- und Lernmöglichkeiten in einem Gesamtarrangement zusammen. Losgelöst von Ort und Zeit sowie angepasst an die individuellen Bedürfnisse der Lehrgangsteilnehmer kombiniert es verschiedene Ausbildungsmethoden und -medien, wie zum Beispiel klassisches Präsenztraining, Online-Angebote sowie Erfahrungsaustausch unter Teilnehmern. Swissmem bietet bereits heute sämtliche Lehrinhalte für die beruflichen Grundbildungen online an.
Der Fokus liegt auch im Bereich der Weiterbildung auf Handlungskompetenzen in der direkten Anwendung am eigenen Arbeitsplatz. Dadurch wird das Lernen nachhaltiger, abwechslungsreicher und hat den Vorteil, dass der Mitarbeitende weniger lang betriebsabwesend ist. Innerhalb der Unternehmen braucht es dafür allerdings einen angemessenen Rahmen, der den Mitarbeitenden die Möglichkeit gibt, direkt Umsetzungserfahrungen zu sammeln. Vor allem Führungskräfte sind hier in der Mitverantwortung, diesen Rahmen zu schaffen. Die Swissmem Academy passt alle ihre Angebote Schritt für Schritt entlang dieses Konzepts an.
Fazit
Die heutigen Aus- und Weiterbildungsstrukturen der MEM-Industrie sind inhaltlich und methodisch geeignet, der qualitativen Dimension des Fachkräftemangels erfolgreich zu begegnen. Das Prinzip «kein Abschluss ohne Anschluss» ist flächendeckend umgesetzt. Egal, welche schulischen und beruflichen Voraussetzungen eine Person mitbringt, ein Ein-, Auf-, und/oder Umstieg ist oder wird grundsätzlich immer möglich sein. Zudem kann der Werdegang hin zu den gefragten Techniker- und Ingenieurkompetenzen auf verschiedensten Wegen beschritten werden. Moderne Lernformen und -methoden etablieren sich ebenfalls in angemessener Art und Weise. Die MEM-Passerelle 4.0 hat im Weiteren das Potenzial, auch die quantitative Seite etwas zu entspannen.
Dennoch bleiben auch die Unternehmen gefordert. Die Investitionen in Employer Branding, in attraktive Arbeitsbedingungen und für Raum, Zeit sowie die finanzielle Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden werden mitentscheiden, ob die Betriebe künftig genügend adäquat ausgebildete Fachkräfte rekrutieren und halten können.
Im Zusammenspiel der Unternehmen, mit Verbänden und Bildungsinstitutionen kann so das inländische Fachkräftepotenzial bestmöglich ausgeschöpft werden. Allerdings wird dies nicht ausreichen, um die Nachfrage der Schweizer Wirtschaft nach Fachkräften vollständig zu befriedigen. Die Unternehmen müssen auch künftig die Möglichkeit haben, unbürokratisch Spezialisten im Ausland rekrutieren zu können. Aus diesem Grund müssen die bilateralen Verträge mit der EU und insbesondere die Personenfreizügigkeit erhalten bleiben.