Verkaufspreis
Die Erwartungen an den Verkaufspreis seitens des Übergebers sind oft höher, als eine nüchterne Unternehmensbewertung tatsächlich hergibt. Der Übergeber gewichtet den emotionalen Wert der Unternehmung «Wert des eigenen Herzblutes und des eigenen Schaffens» weit höher ein, als dies wirtschaftlich vertretbar ist. Enttäuschung und Frustration beim Übergeber sind daher nicht selten. Firmenbewertungen sind mit Vorsicht zu geniessen. Zwar kennt die Unternehmensbewertung eine Vielzahl von gefestigten und bewährten Methoden und Verfahren, einen absoluten und einzig gültigen Unternehmenswert gibt es jedoch nicht. Die den Wert eines Unternehmens beeinflussenden Faktoren sind vielfältig und ständig im Fluss. Mittels Firmenbewertung kann einzig die Vergangenheit verlässlich abgebildet werden. Bei der Schlussfolgerung von bestehendem Zahlenmaterial auf den künftigen Geschäftsgang ist indessen viel Interpretationsspielraum gegeben. Je nach Methode (Ertragswertmethode, DCF, Mittelwertverfahren, Praktikermethode usw.) und getroffenen Annahmen differiert das Ergebnis und damit auch der Verkaufspreis beträchtlich. In diesem Sinn unterscheidet sich ein Unternehmen nicht von anderen Handelsgütern. Der Preis ist vom Verhandlungsgeschick, von Rahmenbedingungen, von Angebot und Nachfrage und nicht zuletzt auch von persönlichen Einschätzungen abhängig.
Die Unternehmensbewertung leistet trotz dieser Tatsache einen wertvollen Beitrag: Sie liefert den Entscheidungsrahmen, konkretisiert die Einflussgrössen, zeigt Vor- und Nachteile auf und bringt damit ein gewisses Mass an Sicherheit sowohl für Verkäufer als auch für Käufer.
Qualitäten der «Braut»
Wer Obst und Gemüse kauft, achtet auf die Frische der Produkte und deren Aufmachung. Bei der Nachfolge ist dies nicht anders. Der Erfolg des Angebots richtet sich nach dessen Präsentation. Je besser ein Unternehmen aufgestellt ist, je klarer die Strukturen sind und je transparenter das Angebot wirkt, umso besser stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Nachfolge. Ein potenzieller Käufer will ein schlankes, effizientes und fittes Unternehmen übernehmen. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf die eigene Nachfolge Anpassungen erfolgen müssen. Wer seine Nachfolge plant, wird sich zwangsläufig mit der Sichtweise der Käuferseite, das heisst der Marktsicht befassen und die nötigen Korrekturen vornehmen müssen. Die Verjüngung der Arbeitnehmerschaft, Prozessdefinition und -optimierung, Umstrukturierungen, klares Marketing und Zielgruppenfokussierung sowie Sicherstellung des Know-how-Transfers sind hierbei nur einige Aspekte. Der Käufer will nicht die Katze im Sack kaufen, sondern verlangt Transparenz. Er will wissen, worauf er sich einlässt. Kann er Chancen und Risiken abschätzen, ist er eher auch bereit, den geforderten Kaufpreis zu bezahlen.
Steuern und Steueroptimierung
Das Thema Steuern sorgt bei den Unternehmern regelmässig für rote Köpfe. Um der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu entgehen, wurden in der Vergangenheit die Gewinne in Kapitalgesellschaften regelmässig thesauriert und nur in bescheidenem Mass ausgeschüttet. Hohe nicht betriebsnotwendige Mittel sind das Resultat. Dies kann bei der Nachfolge zum Problem werden, insbesondere, wenn eine Beteiligung vom Privat- ins Geschäftsvermögen wechselt und innerhalb der Sperrfristen eine Substanzdividende ausgeschüttet oder ein Verkäuferdarlehen seitens des Übergebers gewährt wird (indirekte Teilliquidation).
Ähnliche Probleme stellen sich auch bei der familieninternen Nachfolge, zum Beispiel, wenn das Unternehmen durch eine Erbenholding übernommen wird, oder aber bei der sogenannten Transponierung, wo ein Verkauf des Unternehmens an eine selbstbeherrschte Gesellschaft erfolgt (Verkauf an sich selber). Problematisch sind auch «private» Investitionen (z.B. Kauf von Liegenschaften, Kunst), die über die Kasse des Unternehmens getätigt werden. Kurzfristig gesehen sind solche Transaktionen durchaus zweckdienlich. Im Hinblick auf eine spätere Nachfolge machen sie das Unternehmen jedoch «schwer». Unnötige steuerrechtliche Hürden werden so aufgebaut.
Viele Unternehmen sind heute aus steuertechnischer Sicht nur ungenügend aufgestellt. Optimierungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine künftige Nachfolge wurden entweder gar nicht oder nur bedingt ausgeschöpft. Die goldene Grundregel besagt, dass für die Nachfolgeplanung und insbesondere für notwendige Umstrukturierungen mindestens fünf Jahre zur Verfügung stehen sollten. Frühzeitiges Planen erhöht den Handlungsspielraum. Im Bereich der Optimierung sind folgende Massnahmen angezeigt: